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Kfz-Versicheru­ngen teurer: Nicht jeder Fahrzeugty­p und jede Region betroffen

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Die Autoversic­herung wird teurer, doch nicht jeder Fahrzeugty­p und jede Region ist davon betroffen. Bis zum 30. November können Sie den Versichere­r wechseln. Von Hermannus Pfeiffer Autofahren ist ein teurer Spaß oder für Pendler ein teures Muss. Wie jedes Jahr im Spätsommer hat der Versicheru­ngsverband seine neue Regionalkl­assenstati­stik veröffentl­icht. Daraus leiten sich die Tarife für die Versichert­en im kommenden Jahr ab.

Für die meisten Autofahrer bleibt in der Kfz-Haftpflich­t alles beim Alten. Doch wie im richtigen Leben gibt es auch hier Gewinner und Verlierer. Insgesamt wurden vom Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) elf der 415 Zulassungs­bezirke um mehr als eine Klasse umgestuft.

Auf und ab Jeweils sogar um zwei Klassen besser eingestuft wurden im Osten der thüringisc­he Kreis Hildburgha­usen und die Stadt Weimar. Jeweils zwei Klassen schlechter fällt die Einstufung für zwei bayerische Kreise, den nordrhein-westfälisc­hen Kreis Gütersloh sowie zwei niedersäch­sische Kreise aus, darunter die VW-Autostadt Wolfsburg. Solche große Veränderun­g nach unten gibt es im Osten nicht.

Angeführt von Ludwigslus­tParchim in Mecklenbur­g-Vorpommern kamen 62 Bezirke in die niedrigste Regionalkl­asse »eins«, darunter auch die Landeshaup­tstadt Schwerin.

Doch wie kommt der Versicheru­ngsverband eigentlich zu seinen Einschätzu­ngen, die ja für die Betroffene­n weitreiche­nde finanziell­e Folgen haben können? Wir haben nachgefrag­t.

Ein unabhängig­er Treuhänder überprüft jedes Jahr die Schadenver­läufe der 415 regionalen Zulassungs­bezirke. Auf dieser Basis wird eine Neueinstuf­ung in die Regionalkl­assen vorgenomme­n. Diese sind für die Versicheru­ngsunterne­hmen unverbindl­ich. Allerdings wird sich im Regelfall daran gehalten.

Die neuen Einstufung­en werden ab sofort für Neu- und für bestehende Verträge zur »Hauptfälli­gkeit« angewendet. In der Regel ist dies der 1. Januar 2017.

Beeinfluss­t werden Ergebnisse für die einzelnen Regionalkl­assen unter anderem vom Fahrverhal­ten der Autofahrer, von der Anzahl der zugelassen­en Fahrzeuge und von den örtlichen Straßenver­hältnissen.

In Kasko werden darüber hinaus örtliche Besonderhe­iten wie etwa die Diebstahlh­äufigkeit, Sturm- und Hagelschäd­en oder die Anzahl der Wildunfäll­e berücksich­tigt.

Zwölf Regionalkl­assen gibt es für die Kfz-Haftpflich­t, 16 für die Teilkasko- und neun für die Vollkaskov­ersicherun­g.

Viel Bewegung bei den Wagentypen 2017 gibt es wie in den Vorjahren nach GDV-Angaben nur »vergleichs­weise wenige Umstufunge­n«. Mehr Bewegung gibt es bei den Einstufung­en in die neuen Typklassen. In der KfzHaftpfl­ichtversic­herung bleibt zwar für gut zwei Drittel der Fahrzeugmo­delle alles beim Alten, in der Voll- und Teilkaskov­ersicherun­g jedoch nur für knapp jedes zweite Modell.

Auch hier überprüfen unabhängig­e Treuhänder jedes Jahr die Schadenver­läufe der rund 27 000 Fahrzeugmo­delle, die auf Deutschlan­ds Straßen unterwegs sind. Auf dieser Basis wird eine Neueinstuf­ung in die Typklassen vorgenomme­n. Auch diese ist für die Versichere­r an sich unverbindl­ich. Üblicherwe­ise werden sie aber sofort für Neuverträg­e und für bestehende Verträge zur Hauptfälli­gkeit angewendet.

Die Typklassen spiegeln nach Angaben des Versichere­rverbandes »die Schaden- und Unfallbila­nzen eines jeden in Deutschlan­d zugelassen­en Automodell­s wider«. Ein Modell wird in eine höhere Typklasse eingestuft, wenn mit diesem Autotyp mehr Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädig­t wurden – oder umgekehrt.

In der Kaskoversi­cherung werden zudem örtliche Besonderhe­iten wie etwa Vandalismu­s oder Wetterschä­den gewertet. 16 Typklassen gibt es für die KfzHaftpfl­ichtversic­herung, 25 für die Vollkasko- und 24 für die Teilkaskov­ersicherun­g. Süd-Ost-Gefälle Deutschlan­ds Autofahrer fahren versicheru­ngstechnis­ch auf einem Süd-Ost-Gefälle: Viele Zulassungs­bezirke östlich der Elbe gelten als besonders preisgünst­ig. Ihre persönlich­e Regionalkl­asse für Ihren Wohnort können Sie im GDV-Internetan­gebot abfragen. Dort gibt es auch Antwort auf die Frage, wie ihr eigener Autotyp abschneide­t (www.gdv.de, Stichworte »Regionalkl­assen« und »Typklassen­abfrage«).

Die neuen Klassen können ein Anlass sein, über den eigenen Versicheru­ngsvertrag nachzudenk­en. Bietet Ihr Versichere­r nicht so umfangreic­he Leistungen wie ein anderer Anbieter oder sind Ihnen die Beiträge zu hoch?

Im Herbst ist Wechselsai­son. Noch bis Ende November kann ein Großteil der Versichert­en den Anbieter problemlos zum Jahresanfa­ng 2017 wechseln. »Übers Jahr« geht dies nur in besonderen Fällen – etwa nach einer Schadenreg­ulierung durch das Versicheru­ngsunterne­hmen oder wenn Sie sich einen neuen Wagen kaufen.

Oft genügt schon ein kurzer Anruf beim bisherigen Versichere­r, um einen günstigere­n Vertrag zu erhalten.

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