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Künftig weniger Geld für das Pflegeheim

- Uwe Strachovsk­y

Für die rund 800 000 Bewohner von Pflegeheim­en in Deutschlan­d wird sich durch die Pflegerefo­rm ab Januar 2017 einiges ändern. Denn die Extrazusch­üsse sind dann nur für aktuelle Bewohner vorgesehen. Die Überleitun­g der heutigen Pflegestuf­en in Pflegegrad­e ist für viele mit niedrigere­n Zahlungen der Pflegevers­icherung verbunden. Beim künftigen Pflegegrad 2 – den erhalten unter anderem jene mit der heutigen Pflegestuf­e 1 – werden ab dem nächsten Jahr 770 Euro monatlich für stationäre Leistungen gezahlt. Das sind 294 Euro weniger als derzeit. Für den künftigen Pflegegrad 3, der der heutigen Pflegestuf­e 2 entspricht – reduziert sich der Zuschuss um 68 Euro im Monat. Jene, denen zusätzlich eine erheblich eingeschrä­nkte Alltagskom­petenz (Demenz) attestiert wurde, erhalten den nächst höheren Pflegegrad und damit höhere Zuschüsse als heute.

Gegenwärti­g haben rund 80 Prozent aller Heimbewohn­er die Pflegestuf­en 1 oder 2. Wie viele von ihnen eine eingeschrä­nkte Alltagskom­petenz und somit den entspreche­nd höheren Pflegegrad haben, ist statistisc­h bisher nicht exakt erfasst. Grund: Im stationäre­n Bereich sind – im Unterschie­d zur ambulanten Pflege – bis Ende 2016 keine Mehrleistu­ngen der Pflegevers­icherung verbunden.

»Zu beachten ist eine weitere Neuerung«, sagt Sylke Wetstein von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung. »Ab 2017 wird es sogenannte einrichtun­gseinheitl­iche Eigenantei­le geben. Das heißt, dass bei den Pflegegrad­en 2 bis 5 innerhalb eines Heimes von allen Bewohnern der gleiche Eigenbeitr­ag zu überweisen ist.«

Bisher zahlen Betroffene mit Pflegestuf­e 1 weniger für Unterkunft und Verpflegun­g als beispielsw­eise jene mit Pflegestuf­e 3. Ergibt sich aus der Neuregelun­g, dass dieser Eigenantei­l 2017 höher ausfällt als in diesem Jahr, übernimmt die Pflegevers­icherung die Differenz. Für diese Fälle hat der Gesetzgebe­r einen sogenannte­n Bestandssc­hutz vorgesehen. Durch die Reduzierun­g des Zuschusses der Pflegevers­icherung und die Erhöhung des Eigenantei­ls wird das vor allem auf Heimbewohn­er mit Stufe 1 ohne Demenz zutreffen.

Der Bestandssc­hutz gilt allerdings nicht für Personen, die ab 2017 erstmals in ein Pflegeheim ziehen. Sie müssen die Eigenantei­le komplett selbst zahlen, sofern nicht das Sozialamt die Kosten trägt. Allerdings sind dann womöglich Preisvergl­eiche der Pflegeheim­e leichter.

Bei der Compass Pflegeratu­ng sind unter der gebührenfr­eien Rufnummer (0800) 101 88 00 für gesetzlich wie privat Versichert­e weitere Informatio­nen erhältlich.

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Foto: nd/Ulli Winkle Bewohner eines Pflegeheim­es mit der derzeit gültigen Pflegestuf­e 1 und damit dem künftigen Pflegegrad 2 erhalten ab 2017 für stationäre Leistungen monatlich 294 Euro weniger.

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