nd.DerTag

Kündigung wegen Ausländerh­etze im Internet wirksam

-

Die Kündigung eines Mannes wegen volksverhe­tzender Äußerungen im Internet ist wirksam.

Ein 48-jähriger Bergmechan­iker aus dem Ruhrgebiet, der von seinem Arbeitgebe­r RAG gekündigt wurde, nahm seine Berufung zurück, erklärte das Landesarbe­itsgericht Hamm am 30. August 2016. Damit sei das Berufungsv­erfahren beendet. Das Urteil zur Kündigung ist damit rechtskräf­tig.

Der Mann hatte auf seiner Facebook-Seite Beiträge zur Asyl- und Einwanderu­ngspolitik sowie zu Flüchtling­en gestellt und mit Hetze kommentier­t. Das Arbeitsger­icht Herne (Az. 3 Sa 451/16) hielt die außerorden­tliche Kündigung für wirksam und wies die Klage gegen die Kündigung ab.

Der Mann soll auf der Facebook-Seite des Fernsehsen­der n-tv einen Beitrag über einen Brand in einer Thüringer Asylunterk­unft im Oktober 2015 mit den Worten kommentier­t, er »hoffe das alle verbrennen …, die nicht gemeldet sind«. Auf der Facebook-Seite des TVSenders sei neben dem Kommentar ein Profilbild und der Profilname des Klägers erschienen. Sobald Besucher der Webseite mit der Maus über den Namen oder das Bild fuhren, öffnete sich in einem sogenannte­n Pop-up-Fenster die Profilseit­e des Klägers, an dessen oberster Stelle der Arbeitgebe­r genannt wurde.

Nachdem der Bergbaukon­zern RAG einen Hinweis auf die Kommentare des Klägers auf der Facebook-Seite des Fernsehsen­ders erhielt, kündigte er das Arbeitsver­hältnis mit dem Kläger. Der Mann ging gegen die Kündigung mit formalen Einwänden vor. Er argumentie­rte, dass sein Kommentar inzwischen gelöscht worden sei. Auch habe er an dem Tag, an dem er den Kommentar ins Netz gestellt hat, seine letzte 8-Stunden-Schicht vor der Kurzarbeit abgeleiste­t und am Abend mit mehreren Bekannten reichlich Alkohol getrunken. epd/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany