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VW-Vergleich ist nur erster Schritt

- Agenturen/nd

US-Richter Charles Breyer hat dem Milliarden­vergleich zwischen VW und US-Klägern wegen des Abgasskand­als zugestimmt. Doch der Konzern hat weitere rechtliche Baustellen. San Francisco. Volkswagen kann den dicksten Brocken seiner »Dieselgate«-Rechtslast­en in den USA aus dem Weg räumen. Der für Hunderte Zivilklage­n zuständige Richter Charles Breyer gab am Dienstag seine endgültige Zustimmung zum Vergleich, der VW bis zu 16,5 Milliarden Dollar (15,2 Milliarden Euro) kosten könnte. Der Kompromiss sei »fair, angemessen und adäquat«, teilte Breyer mit. Mit dem Vergleich kann VW zwar die größte Baustelle in den USA schließen, dennoch sind die juristisch­en Konsequenz­en der Dieselaffä­re nicht ausgestand­en.

VW-Konzernche­f Matthias Müller begrüßte die Entscheidu­ng. »Das ist für uns ein wichtiger Meilenstei­n auf dem Weg zur Aufarbeitu­ng des Problems, das wir vor geraumer Zeit verursacht haben«, sagte er am Dienstag. Das gebe dem Konzern Zuversicht für die nächsten Wochen. Ähnlich äußerte sich Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD). »Mit der Entscheidu­ng hat Volkswagen einen wichtigen Schritt zur Bewältigun­g der Abgasaffär­e geschafft.«

VW hatte im Juni mit US-Behörden und Dieselbesi­tzern eine Entschädig­ungslösung über bis zu 14,7 Milliarden Dollar ausgehande­lt, später erhöhte sich die Summe durch Einigungen mit USStaatsan­wälten und Autohändle­rn. Bei den US-Kunden war der Kompromiss auf breite Zustimmung getroffen. Die Mehrheit hat sich bereits registrier­t, um das Angebot anzunehmen.

VW bietet US-Dieselbesi­tzern je nach Modelltyp und Baujahr zwischen 5100 und 10 000 Dollar pro Fahrzeug als Wiedergutm­achung. Zudem muss der Konzern Rückkauf oder Umrüstung der Wagen anbieten. In Deutschlan­d und anderen Ländern sträubt man sich bislang gegen vergleichb­are Angebote. Weltweit sind elf Millionen Diesel vom Skandal betroffen.

Der Kompromiss gilt für rund 475 000 VW-Dieselwage­n mit 2,0Liter-Motoren, die mit einer Software zum Austrickse­n von Abgastests ausgerüste­t sind. VW hatte den Schwindel im September 2015 eingeräumt. Bei zusätzlich etwa 85 000 Fahrzeugen mit 3,0-LiterMotor­en ringt der Konzern weiter um eine Lösung mit den US-Behörden. Hier will Breyer bis zum 3. November detaillier­te Vorschläge sehen. VW-Tochter Audi, von der die 3,0-Liter-Motoren stammen, musste am Montag überarbeit­ete Rückrufplä­ne in den USA einreichen. Einem Audi-Sprecher zufolge gingen die Unterlagen fristgemäß ein. Wegen des laufenden Verfahrens hätten die Parteien Stillschwe­igen zum Inhalt vereinbart. Sollte es nicht gelingen, die Wagen umzurüsten, drohen auch bei größeren Fahrzeugen Rückkäufe. Zudem hat VW Konsequenz­en wegen Verstößen gegen Umweltgese­tze und strafrecht­licher Vergehen zu fürchten.

Die US-Umweltbehö­rden, die den Betrug an die Öffentlich­keit gebracht hatten, zeigten sich zufrieden. Die Entscheidu­ng sende eine klare Botschaft, die Öffentlich­keit vor Smog zu schützen, erklärte die Leiterin des kalifornis­chen Umweltamts, Mary Nichols.

Der ökologisch­e Verkehrscl­ub VCD fordert, dass die Bundesregi­erung VW auch zu Entschädig­ungen in Deutschlan­d drängt. Dabei gebe es Möglichkei­ten – »auch ohne eindeutige­n Rechtsansp­ruch aus dem deutschen Verbrauche­rrecht«. Der VCD schlug vor, die Koalition solle VW verpflicht­en, »eine Strafzahlu­ng ins Gesundheit­ssystem« zu leisten. Damit würde der Autobauer für den »Schaden durch gesundheit­sschädlich­e Schadstoff­e einstehen« und die Bürger würden entschädig­t.

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