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Anklage wegen Wahlfälsch­ung in Stendal

CDU-Politiker soll vor Gericht

- Dpa/nd

Stendal. Die Briefwahl-Affäre in Stendal (Sachsen-Anhalt) soll vor Gericht aufgeklärt werden. Wegen Urkunden- und Wahlfälsch­ung hat die Staatsanwa­ltschaft nun einen Stendaler Ex-Stadtrat angeklagt. Ihm werden insgesamt 300 Fälle vorgeworfe­n, wie der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, Thomas Kramer, am Mittwoch in Stendal sagte. Der ehemalige CDU-Politiker soll für die Kommunalwa­hl im Mai 2014 insgesamt 140 Briefwahlv­ollmachten gefälscht haben. 20 Mal soll er zwar Vollmachte­n erhalten, die Wahlunterl­agen aber selbst ausgefüllt haben. Wann der Prozess am Landgerich­t Stendal beginnt, steht noch nicht fest.

Bei der Kommunalwa­hl konnten die Wähler je drei Stimmen für die Stadtrats- und Kreistagsw­ahl vergeben. Der Beklagte hätte damit 960 Stimmen gefälscht. Die Staatsanwa­ltschaft hat zwei Jahre lang umfangreic­h ermittelt. Die Ermittlung­sakten umfassen rund 3000 Seiten.

Die Briefwahl-Affäre hatte landesweit Wellen geschlagen. Im Zusammenha­ng damit war der CDUPolitik­er Hardy Peter Güssau als Landtagspr­äsident zurückgetr­eten. Güssau hatte wochenlang gezögert und sah sich ungerechte­n Vorwürfen ausgesetzt, an der Vertuschun­g der Briefwahl in seiner Heimat Stendal beteiligt gewesen zu sein. Der langjährig­e Stadtchef der Stendaler Christdemo­kraten sah sich vorverurte­ilt. Mit einer möglichen neuerliche­n Wiederholu­ng der Stendaler Stadtratsw­ahl befasst sich derzeit das Oberverwal­tungsgeric­ht des Landes Sachsen-Anhalt.

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