nd.DerTag

Hintergang­en in Ewigkeit

- René Heilig zum Urteil der Bundesverf­assungsric­hter über den Umgang mit NSA-Geheimniss­en

Man kann LINKEN und Grünen Naivität vorwerfen, doch die Regierung ließ ihnen keine Wahl. Sie mussten irgendwie – am Ende in Karlsruhe – versuchen, sich gegen die Sturheit von Schwarz-Rot zu wehren, die nicht nur in der Frage der Selektoren alles tun, um eine gründliche Aufklärung des NSABND-Skandals zu verhindern. Allerdings, und das ist die übergreife­nde, die grundsätzl­iche Niederlage, haben die Regierung und ihre Dienste nun auf Dauer höchst richterlic­h formuliert­e Gründe zugeurteil­t bekommen, weshalb sie tun und lassen können, was sie wollen. Und wie einfach sie auch weiter demokratis­ch legitimier­te Kontrolleu­re ins Leere laufen lassen können.

Die Verfassung­srichter segneten eine Kooperatio­n ab, die von Anfang an hinter dem Rücken des Parlaments vereinbart wurde. Womit wir beim künftigen Bundespräs­identen sind. 2002 unterzeich­nete Frank-Walter Steinmeier als Kanzleramt­schef – der auch noch andere mehr oder weniger bekannte Geheimdien­stleichen im Keller hat – die entspreche­nde Vereinbaru­ng zwischen NSA und BND. Hätte ein Mann namens Edward Snowden nicht Bauchgrumm­eln bekommen ob der massenhaft­en elektronis­chen Bespitzelu­ng, wüssten wir noch heute nichts von der mehrfach grenzenlos­en Kumpanei der geheimen Dienste. Dass Snowden seine Offenheit so teuer bezahlen muss, wird mit Sicherheit nicht dazu führen, dass mögliche andere Whistleblo­wer sich ein Herz fassen.

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