NSA-Suchbegriffe bleiben tabu
Karlsruher Richter weisen Klage der Opposition ab
Es war ein Start-Ziel-Sieg für die Bundesregierung, die sich seit Jahren weigert, die Suchbegriffe der National Security Agency (NSA) herauszugeben, obwohl der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) mit ihnen massenhaft Informationen aus Telekommunikationssträngen herausfiltert. Dagegen hatten die Bundestagsfaktionen von LINKEN und Grünen sowie deren Obleute im NSAUntersuchungsausschuss geklagt – und haben verloren.
»Eine Herausgabe unter Missachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der Vereinigten Staaten von Amerika würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Einschätzung der Regierung erheblich beeinträchtigen«, urteilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit folgen die Richter den Argumenten der Regierung, die ihre Verweigerung stets mit einem angeblichen Staatswohl begründet hat.
In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss heißt es weiter: »Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse, zumal die Bundesregierung dem Vorlageersuchen in Abstimmung mit dem NSA-Untersuchungsausschuss so präzise, wie es ohne eine Offenlegung von Geheimnissen möglich war, Rechnung getragen hat.«
Gegenstand des Verfahrens waren sogenannten Selektoren. Das sind beispielsweise Telefonnummern, E-Mailadressen, IMSI und IMEI-Mobiltelefongerätenummern und andere Merkmale, die die NSA an den BND zur Verarbeitung in der Station Bad Aibling übermittelt hatte. Gemeinsam mit eigenen Selektoren durchsucht der BND mit seinen technischen Systemen Satellitenkommunikation wie Kommunikation, die durch Kabel geleitet wird. Obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel grundsätzlich der Meinung war, »ausspähen unter Freunden geht gar nicht«, machten NSA und BND nicht Halt vor europäischen Bündnispartnern, Firmen und Persönlichkeiten.
Die Entscheidung sei ein »fatales Zeichen, wenige Tage nach der Wahl von Trump den Geheimdiensten NSA und BND die Privatsphäre in Europa zu überlassen«, erklärte Martina Renner, LINKEN-Obfrau im Untersuchungsausschuss. Die Entscheidung signalisiere, man könne ungestört von parlamentarischer Kontrolle weitermachen. Renner sprach von einem »schlechten Tag für Demokratie und Grundrechte«.
Ihr Grünen-Kollege Konstantin von Notz wertete das Urteil als »schweren Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat«. Durch die Entscheidung würden nun Hunderttausende Verstöße gegen europäische Interessen im Dunkeln bleiben.