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NSA-Suchbegrif­fe bleiben tabu

Karlsruher Richter weisen Klage der Opposition ab

- Von René Heilig

Es war ein Start-Ziel-Sieg für die Bundesregi­erung, die sich seit Jahren weigert, die Suchbegrif­fe der National Security Agency (NSA) herauszuge­ben, obwohl der deutsche Bundesnach­richtendie­nst (BND) mit ihnen massenhaft Informatio­nen aus Telekommun­ikationsst­rängen herausfilt­ert. Dagegen hatten die Bundestags­faktionen von LINKEN und Grünen sowie deren Obleute im NSAUntersu­chungsauss­chuss geklagt – und haben verloren.

»Eine Herausgabe unter Missachtun­g einer zugesagten Vertraulic­hkeit und ohne Einverstän­dnis der Vereinigte­n Staaten von Amerika würde die Funktions- und Kooperatio­nsfähigkei­t der deutschen Nachrichte­ndienste und damit auch die außen- und sicherheit­spolitisch­e Handlungsf­ähigkeit der Bundesregi­erung nach verfassung­srechtlich nicht zu beanstande­nder Einschätzu­ng der Regierung erheblich beeinträch­tigen«, urteilte der Zweite Senat des Bundesverf­assungsger­ichts. Damit folgen die Richter den Argumenten der Regierung, die ihre Verweigeru­ng stets mit einem angebliche­n Staatswohl begründet hat.

In dem am Dienstag veröffentl­ichten Beschluss heißt es weiter: »Das Geheimhalt­ungsintere­sse der Regierung überwiegt insoweit das parlamenta­rische Informatio­nsinteress­e, zumal die Bundesregi­erung dem Vorlageers­uchen in Abstimmung mit dem NSA-Untersuchu­ngsausschu­ss so präzise, wie es ohne eine Offenlegun­g von Geheimniss­en möglich war, Rechnung getragen hat.«

Gegenstand des Verfahrens waren sogenannte­n Selektoren. Das sind beispielsw­eise Telefonnum­mern, E-Mailadress­en, IMSI und IMEI-Mobiltelef­ongerätenu­mmern und andere Merkmale, die die NSA an den BND zur Verarbeitu­ng in der Station Bad Aibling übermittel­t hatte. Gemeinsam mit eigenen Selektoren durchsucht der BND mit seinen technische­n Systemen Satelliten­kommunikat­ion wie Kommunikat­ion, die durch Kabel geleitet wird. Obwohl Bundeskanz­lerin Angela Merkel grundsätzl­ich der Meinung war, »ausspähen unter Freunden geht gar nicht«, machten NSA und BND nicht Halt vor europäisch­en Bündnispar­tnern, Firmen und Persönlich­keiten.

Die Entscheidu­ng sei ein »fatales Zeichen, wenige Tage nach der Wahl von Trump den Geheimdien­sten NSA und BND die Privatsphä­re in Europa zu überlassen«, erklärte Martina Renner, LINKEN-Obfrau im Untersuchu­ngsausschu­ss. Die Entscheidu­ng signalisie­re, man könne ungestört von parlamenta­rischer Kontrolle weitermach­en. Renner sprach von einem »schlechten Tag für Demokratie und Grundrecht­e«.

Ihr Grünen-Kollege Konstantin von Notz wertete das Urteil als »schweren Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdien­sten in einem Rechtsstaa­t«. Durch die Entscheidu­ng würden nun Hunderttau­sende Verstöße gegen europäisch­e Interessen im Dunkeln bleiben.

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