Hilfestellungen für eine wirksame Patientenverfügung
Patientenverfügung
Das Thema Patientenverfügung beschäftigte nach wie vor viele Leserinnen und Leser, zumal nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Juli 2016 viele überarbeitet werden müssen, weil unklare Formulierungen das Dokument im Ernstfall wertlos machen können. Rund 30 Prozent aller Deutschen haben eine Patientenverfügung. Nach Ansicht von Medizinern und Rechtsexperten sind zwei von drei Patientenverfügungen im Ernstfall nicht zur Durchsetzung des Patientenwillens geeignet.
Im nd-ratgeber vom 16. September 2016 hat die Rechtsanwältin Anke Plener, Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht, umfassend über die Rechtslage informiert und Tipps für die Erstellung einer Patientenverfügung gegeben. Nachfolgend informieren wir über weitere Hilfestellungen bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Angebot der Bundeszentralstelle Patientenverfügung Die Bundeszentralstelle Patientenverfügung im Humanistischen Verband bietet zwei Varianten einer Patientenverfügung an. Sowohl die Standardvariante wie auch das Optimal Modell bieten präzise und umfassende Aussagen, die beschreiben, was ein Patient in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht.
Auch die Frage, wer später einen Entscheidungsspielraum haben soll, wird geklärt. Gita Neumann, Referentin Lebens- hilfe beim Humanistischen Verband: »Beide Varianten unserer Patientenverfügung entsprechen den im Urteil vom Bundesgerichtshof formulierten Anforderungen.«
Personen, die planten, eine Patientenverfügung zu verfas- sen rät Gita Neumann den Gang zu medizinisch fachkundigen Beratungsstellen. Der Gang zum Notar oder Rechtsanwalt hingegen sei nicht nur unnötig, sondern manchmal sogar kontraproduktiv.
Die Experten rät: »Eine Pati- entenverfügung sollte man nicht schnell nebenbei ausfüllen oder von irgendwoher einfach übernehmen. Informieren Sie sich umfassend, suchen Sie auch Ihre Bevollmächtigten sehr genau aus und sprechen Sie sich mit ihnen ab.« Kooperationsangebot von Betriebskrankenkasse VBU und Deutscher Gesellschaft für Vorsorge Um bei der Erstellung wirkungsvoller Patientenverfügungen zu helfen, kooperiert die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK·VBU) mit der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge mbh. Unter www.meinepatientenverfügung.de steht ein Online-Portal zur Verfügung, mit dessen Hilfe medizinisch, juristisch und ethisch fundierte Vorsorgedokumente erstellt werden und bestehende Patientenverfügungen per Kurzcheck anhand des BGH-Urteils überprüft werden können.
Der Onlineservice führt Schritt für Schritt durch die komplexe Thematik, unterstützt den Meinungsbildungsprozess und gibt interaktiv immer die gerade benötigen Erklärungen und Hilfestellungen.
Die Onlinebearbeitung kann jederzeit unterbrochen und später fortgeführt werden, der jeweils aktuelle Stand wird sicher gespeichert. Nach der Fertigstellung werden die Dokumente in Papierform per Post zur Unterschrift zugesandt.
Durch die Kooperationsvereinbarung erhalten Kunden der BKK·VBU diesen Service zum Vorzugspreis. Darüber hinaus wird die erstmalige Erstellung einer Patientenverfügung auf meinepatientenverfügung.de im Bonusprogramm »Gesund leben zahlt sich aus« honoriert. nd