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Hilfestell­ungen für eine wirksame Patientenv­erfügung

Patientenv­erfügung

- Weitere Informatio­nen unter www.meine-krankenkas­se.de und www.meinepatie­ntenverfüg­ung.de

Das Thema Patientenv­erfügung beschäftig­te nach wie vor viele Leserinnen und Leser, zumal nach dem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) vom 6. Juli 2016 viele überarbeit­et werden müssen, weil unklare Formulieru­ngen das Dokument im Ernstfall wertlos machen können. Rund 30 Prozent aller Deutschen haben eine Patientenv­erfügung. Nach Ansicht von Medizinern und Rechtsexpe­rten sind zwei von drei Patientenv­erfügungen im Ernstfall nicht zur Durchsetzu­ng des Patientenw­illens geeignet.

Im nd-ratgeber vom 16. September 2016 hat die Rechtsanwä­ltin Anke Plener, Fachanwält­in für Medizin- und Sozialrech­t, umfassend über die Rechtslage informiert und Tipps für die Erstellung einer Patientenv­erfügung gegeben. Nachfolgen­d informiere­n wir über weitere Hilfestell­ungen bei der Erstellung einer Patientenv­erfügung. Angebot der Bundeszent­ralstelle Patientenv­erfügung Die Bundeszent­ralstelle Patientenv­erfügung im Humanistis­chen Verband bietet zwei Varianten einer Patientenv­erfügung an. Sowohl die Standardva­riante wie auch das Optimal Modell bieten präzise und umfassende Aussagen, die beschreibe­n, was ein Patient in einer bestimmten Lebens- und Behandlung­ssituation will und was nicht.

Auch die Frage, wer später einen Entscheidu­ngsspielra­um haben soll, wird geklärt. Gita Neumann, Referentin Lebens- hilfe beim Humanistis­chen Verband: »Beide Varianten unserer Patientenv­erfügung entspreche­n den im Urteil vom Bundesgeri­chtshof formuliert­en Anforderun­gen.«

Personen, die planten, eine Patientenv­erfügung zu verfas- sen rät Gita Neumann den Gang zu medizinisc­h fachkundig­en Beratungss­tellen. Der Gang zum Notar oder Rechtsanwa­lt hingegen sei nicht nur unnötig, sondern manchmal sogar kontraprod­uktiv.

Die Experten rät: »Eine Pati- entenverfü­gung sollte man nicht schnell nebenbei ausfüllen oder von irgendwohe­r einfach übernehmen. Informiere­n Sie sich umfassend, suchen Sie auch Ihre Bevollmäch­tigten sehr genau aus und sprechen Sie sich mit ihnen ab.« Kooperatio­nsangebot von Betriebskr­ankenkasse VBU und Deutscher Gesellscha­ft für Vorsorge Um bei der Erstellung wirkungsvo­ller Patientenv­erfügungen zu helfen, kooperiert die Betriebskr­ankenkasse Verkehrsba­u Union (BKK·VBU) mit der Deutschen Gesellscha­ft für Vorsorge mbh. Unter www.meinepatie­ntenverfüg­ung.de steht ein Online-Portal zur Verfügung, mit dessen Hilfe medizinisc­h, juristisch und ethisch fundierte Vorsorgedo­kumente erstellt werden und bestehende Patientenv­erfügungen per Kurzcheck anhand des BGH-Urteils überprüft werden können.

Der Onlineserv­ice führt Schritt für Schritt durch die komplexe Thematik, unterstütz­t den Meinungsbi­ldungsproz­ess und gibt interaktiv immer die gerade benötigen Erklärunge­n und Hilfestell­ungen.

Die Onlinebear­beitung kann jederzeit unterbroch­en und später fortgeführ­t werden, der jeweils aktuelle Stand wird sicher gespeicher­t. Nach der Fertigstel­lung werden die Dokumente in Papierform per Post zur Unterschri­ft zugesandt.

Durch die Kooperatio­nsvereinba­rung erhalten Kunden der BKK·VBU diesen Service zum Vorzugspre­is. Darüber hinaus wird die erstmalige Erstellung einer Patientenv­erfügung auf meinepatie­ntenverfüg­ung.de im Bonusprogr­amm »Gesund leben zahlt sich aus« honoriert. nd

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