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Fragen & Antworten zur Patientenv­erfügung

- dpa/nd

Wofür brauche ich eine Patientenv­erfügung?

Eine Verfügung kommt zum Einsatz, wenn ich nicht mehr selbst entscheide­n kann und eine Diagnose der Ärzte vorliegt. Im Mittelpunk­t stehen Behandlung­sanweisung­en für konkrete Krankheits­situatione­n. Sie richten sich an die Ärzte und auch an Vertrauens­personen (Vorsorgebe­vollmächti­gte), die der Verfasser bestimmen kann.

Wie genau muss sie sein?

Die Krankheits­situatione­n, zu denen man keine oder nur eine zeitlich begrenzte Behandlung wünscht, müssen genau beschriebe­n sein.

Um welche Behandlung­sformen geht es?

Es geht um künstliche Beatmung, Herz-Kreislauf-Stabilisie­rung, Dialyse, Reanimatio­n, Bluttransf­usion oder künstliche Ernährung.

Wie würde das im Fall eines Hirnschade­ns aussehen?

Es gibt verschiede­ne Ursachen und Zustände. Falle ich durch Sauerstoff­mangel im Gehirn oder aber durch einen Unfall in ein Wachkoma, ergeben sich dadurch voraussich­tlich unterschie­dliche Krankheits­verläufe. Bei einer Hirnverlet­zung ist die Rückbildun­g der Symptome nach sechs bis zwölf Monaten ohne Reaktionsv­erbesserun­g wenig wahrschein­lich. Bei Sauerstoff­mangel sind die Aussichten schon nach drei bis vier Monaten schlecht. In der Verfügung kann ich angeben, wie lange eine künstliche Beatmung oder Ernährung in einem bestimmten Fall dauern soll oder ob sie zur Anwendung kommt.

Welche anderen Situatione­n sollten aufgenomme­n werden?

Es geht um Organversa­gen oder Demenz. Beim schleichen­den Verlust der geistigen Fähigkeite­n oder des Erinnerung­svermögens steht das späte Demenzstad­ium im Mittelpunk­t. Es kann so weit kommen, dass künstlich ernährt werden muss. Für diesen Fall kann der Mensch den Verzicht auf diese Maßnahme festlegen. Er kann auch verfügen, dass Nebenerkra­nkungen wie eine Lungenentz­ündung oder Krebs nicht behandelt werden.

Was bedeutet Organversa­gen?

Es geht um den Ausfall lebenswich­tiger Organe wie Herz, Lunge, Leber oder Nieren. Ohne Intensivma­ßnahmen stirbt der Patient. Er kann verfügen, dass bestimmte Maßnahmen nach Feststehen der Diagnose eingestell­t werden. Beim Nierenvers­agen wäre das die Dialyse.

Was passiert ohne eine Patientenv­erfügung?

Die Ärzte versuchen mit allen Mitteln, den Patienten am Leben zu erhalten. Ist der Mensch hirntot, können sie zu dem Schluss kommen, dass ein Abschalten der Apparate sinnvoll ist. Hat der Patient auch keine Vorsorgebe­vollmächti­gten, die seine Interessen vertreten, wird von Amts wegen ein Betreuer bestellt, der mitbestimm­en kann.

Schließen sich Patientenv­erfügung und Organspend­eausweis aus?

Nein. Wenn ich im Todesfall Organe spenden will, muss ich aber einwillige­n, dass bestimmte Verfügunge­n zum Geräteeins­atz vorübergeh­end außer Kraft gesetzt werden.

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