Fragen & Antworten zur Patientenverfügung
Wofür brauche ich eine Patientenverfügung?
Eine Verfügung kommt zum Einsatz, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann und eine Diagnose der Ärzte vorliegt. Im Mittelpunkt stehen Behandlungsanweisungen für konkrete Krankheitssituationen. Sie richten sich an die Ärzte und auch an Vertrauenspersonen (Vorsorgebevollmächtigte), die der Verfasser bestimmen kann.
Wie genau muss sie sein?
Die Krankheitssituationen, zu denen man keine oder nur eine zeitlich begrenzte Behandlung wünscht, müssen genau beschrieben sein.
Um welche Behandlungsformen geht es?
Es geht um künstliche Beatmung, Herz-Kreislauf-Stabilisierung, Dialyse, Reanimation, Bluttransfusion oder künstliche Ernährung.
Wie würde das im Fall eines Hirnschadens aussehen?
Es gibt verschiedene Ursachen und Zustände. Falle ich durch Sauerstoffmangel im Gehirn oder aber durch einen Unfall in ein Wachkoma, ergeben sich dadurch voraussichtlich unterschiedliche Krankheitsverläufe. Bei einer Hirnverletzung ist die Rückbildung der Symptome nach sechs bis zwölf Monaten ohne Reaktionsverbesserung wenig wahrscheinlich. Bei Sauerstoffmangel sind die Aussichten schon nach drei bis vier Monaten schlecht. In der Verfügung kann ich angeben, wie lange eine künstliche Beatmung oder Ernährung in einem bestimmten Fall dauern soll oder ob sie zur Anwendung kommt.
Welche anderen Situationen sollten aufgenommen werden?
Es geht um Organversagen oder Demenz. Beim schleichenden Verlust der geistigen Fähigkeiten oder des Erinnerungsvermögens steht das späte Demenzstadium im Mittelpunkt. Es kann so weit kommen, dass künstlich ernährt werden muss. Für diesen Fall kann der Mensch den Verzicht auf diese Maßnahme festlegen. Er kann auch verfügen, dass Nebenerkrankungen wie eine Lungenentzündung oder Krebs nicht behandelt werden.
Was bedeutet Organversagen?
Es geht um den Ausfall lebenswichtiger Organe wie Herz, Lunge, Leber oder Nieren. Ohne Intensivmaßnahmen stirbt der Patient. Er kann verfügen, dass bestimmte Maßnahmen nach Feststehen der Diagnose eingestellt werden. Beim Nierenversagen wäre das die Dialyse.
Was passiert ohne eine Patientenverfügung?
Die Ärzte versuchen mit allen Mitteln, den Patienten am Leben zu erhalten. Ist der Mensch hirntot, können sie zu dem Schluss kommen, dass ein Abschalten der Apparate sinnvoll ist. Hat der Patient auch keine Vorsorgebevollmächtigten, die seine Interessen vertreten, wird von Amts wegen ein Betreuer bestellt, der mitbestimmen kann.
Schließen sich Patientenverfügung und Organspendeausweis aus?
Nein. Wenn ich im Todesfall Organe spenden will, muss ich aber einwilligen, dass bestimmte Verfügungen zum Geräteeinsatz vorübergehend außer Kraft gesetzt werden.