Nur wenige Menschen mit Behinderungen finden Job
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Wenn Schwerbehinderte arbeitslos werden, finden sie danach nur schwer wieder einen Job. Dennoch verschwinden viele von ihnen aus der Arbeitslosenstatistik. Im Jahr 2015 fanden nur 16,1 Prozent der Schwerbehinderten, die aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen wurden, einen regulären Job. In den ersten neun Monaten dieses Jahres waren es 16,4 Prozent. Überwiegend wechselten die Betroffenen in den Status der Arbeitsunfähigkeit oder in Arbeitsfördermaßnahmen, wurden als nichterwerbstätig registriert oder nahmen vorruhestandsähnliche Regelungen in Anspruch.
Eigentlich müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Im Jahr 2014 lag die Quote nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bundesweit nur bei 4,7 Prozent. Private Arbeitgeber erreichten im Durchschnitt nur einen Anteil an Schwerbehinderten von 4,1 Prozent. Einzelhandel hält den Mindestlohn ein Der Einzelhandel hält sich offenbar weitgehend an das Mindestlohngesetz. Das ergab eine bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Rund 2800 Zöllner befragten Ende September etwa 33 000 Personen in Einzelhandelsgeschäften und Einzelhandelsketten zu ihren Arbeitsverhältnissen, wie die Generalzolldirektion in Bonn mitteilte. Dabei hätten die Prüfer »keine wesentlichen Verstöße« gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde festgestellt.
In einigen Fällen seien ausländerrechtliche Verstöße, Urkundenfälschung, Leistungsbetrug und das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen aufgedeckt worden. Insgesamt habe der Zoll 83 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet, davon 34 Strafund 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In rund 1350 Fällen seien weitere Ermittlungen erforderlich. Leiharbeit und Werkverträge strenger reguliert Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Leiharbeit und Werkverträge strenger reguliert. Das Gesetz soll verhindern, dass Leiharbeiter und Werkvertragsarbeiter als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden. Künftig soll bei der Leiharbeit das Prinzip »Equal Pay gelten. Nach neun Monaten in einem Unternehmen müssen demnach Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Die Dauer des Einsatzes wird auf anderthalb Jahre beschränkt. Danach muss die Firma sie übernehmen. Sie dürfen außerdem nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.
Für tariflich gebundene Arbeitgeber gibt es Öffnungsklauseln. Bei ihnen dürfen Zeitarbeiter auch länger als 18 Monate im Einsatz sein, wenn dies tariflich vereinbart ist. Auch vom »Equal Pay« nach neun Monaten dürfen sie abweichen, sofern Branchenzuschlagstarife der Zeitarbeitsbranche gelten. Vorgeschrieben ist, dass der Lohn von der sechsten Woche an in Stufen angehoben wird und nach 15 Monaten das Niveau der Stammbelegschaft erreicht haben muss. Flexible Arbeitszeit: Nur Männern mit mehr Gehalt Wenn Männer selbst über ihre Arbeitszeiten bestimmen können, arbeiten sie mehr und bekommen auch mehr Gehalt. Bei Frauen steigt die Arbeitszeit ebenfalls, die Bezahlung dagegen nicht. Das ergab eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Ein Wechsel von festen Arbeitszeiten zu Gleitzeit bei Vollzeitbeschäftigung führt dazu, dass Männer und Frauen im Durchschnitt eine Überstunde mehr pro Woche machen. Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit komplett frei einteilen können, machen sie sogar zwei Überstunden zusätzlich.
Auf das Gehalt wirkt sich die Mehrarbeit aber nur bei den männlichen Beschäftigten aus. So steige ihr Jahresbruttolohn bei Gleitzeit um 1200 Euro, bei Berücksichtigung der Überstunden noch um 1100 Euro. Bei vollständiger Arbeitszeitautonomie ergibt sich ein Zuwachs um 2400 Euro bzw. 2100 Euro. Bei Frauen – egal ob in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt – seien dagegen keine Auswirkungen auf das Gehalt nachweisbar. Agenturen/nd