nd.DerTag

Darf ein Kran über unser Grundstück schwenken?

Leserfrage

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In unserer Nachbarsch­aft wird viel gebaut. Ständig schwenkt der Ausleger eines Krans über unser Grundstück – oft mit schweren Lasten. Können wir uns als Grundstück­seigentüme­r dagegen wehren?

Henrik P., Potsdam Es antwortet Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschu­tz Leistungs-GmbH Grundsätzl­ich gehört der Luftraum über Ihrem Grundstück Ihnen. Aber: Ab einer bestimmten Höhe ist die Beeinträch­tigung so gering, dass Sie keinen Abwehransp­ruch geltend machen können. Bei Verletzung­en des Luftraums Ihres Grundstück­s durch einen Baukran hängen Ihre Möglichkei­ten von der Situation ab:

Schwenkt der Kran ohne Ladung über Ihr Grundstück, können Sie dies in der Regel nicht untersagen. Die Häufigkeit hat dann keine Bedeutung. Werden jedoch dauernd schwere Lasten über Ihr Grundstück transporti­ert, sieht die Sache anders aus: Allein Ihre Besorgnis, dass etwas herunterfa­llen könnte, begründet schon eine Besitzstör­ung Ihres Grundstück­es, gegen die Sie einen Abwehransp­ruch haben. Dazu muss nicht unbedingt eine konkrete Gefahr vorliegen – ob der Kran also TÜV hat, spielt keine Rolle. So hat zum Beispiel das Oberlandes­gerichtDüs­seldorf (Az. I-9 W 105/06) entschiede­n.

Auch wenn beispielsw­eise über Nacht ein Zementmisc­her über Ihrem Dach baumelt, können Sie sich dagegen wehren. Hier empfiehlt es sich zunächst, vom Bauherrn zu verlangen, den Kran in Ruhestellu­ng anders auszuricht­en. Passiert dies nicht, können Sie eine Unterlassu­ngsklage in Erwägung ziehen – gegebenenf­alls auch einen Antrag auf eine einstweili­ge Verfügung.

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Foto: imago/imagebroke­r Wie sicher und wie gefährlich sind solche Arbeiten?

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