Darf ein Kran über unser Grundstück schwenken?
Leserfrage
In unserer Nachbarschaft wird viel gebaut. Ständig schwenkt der Ausleger eines Krans über unser Grundstück – oft mit schweren Lasten. Können wir uns als Grundstückseigentümer dagegen wehren?
Henrik P., Potsdam Es antwortet Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH Grundsätzlich gehört der Luftraum über Ihrem Grundstück Ihnen. Aber: Ab einer bestimmten Höhe ist die Beeinträchtigung so gering, dass Sie keinen Abwehranspruch geltend machen können. Bei Verletzungen des Luftraums Ihres Grundstücks durch einen Baukran hängen Ihre Möglichkeiten von der Situation ab:
Schwenkt der Kran ohne Ladung über Ihr Grundstück, können Sie dies in der Regel nicht untersagen. Die Häufigkeit hat dann keine Bedeutung. Werden jedoch dauernd schwere Lasten über Ihr Grundstück transportiert, sieht die Sache anders aus: Allein Ihre Besorgnis, dass etwas herunterfallen könnte, begründet schon eine Besitzstörung Ihres Grundstückes, gegen die Sie einen Abwehranspruch haben. Dazu muss nicht unbedingt eine konkrete Gefahr vorliegen – ob der Kran also TÜV hat, spielt keine Rolle. So hat zum Beispiel das OberlandesgerichtDüsseldorf (Az. I-9 W 105/06) entschieden.
Auch wenn beispielsweise über Nacht ein Zementmischer über Ihrem Dach baumelt, können Sie sich dagegen wehren. Hier empfiehlt es sich zunächst, vom Bauherrn zu verlangen, den Kran in Ruhestellung anders auszurichten. Passiert dies nicht, können Sie eine Unterlassungsklage in Erwägung ziehen – gegebenenfalls auch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.