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Landgerich­te prüfen kostenlos Notarrechn­ungen

Immobilien

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Eine Notarrechn­ung kann ganz schön teuer sein. Denn die Gebühren des Notars berechnen sich nach den Geschäftsw­erten – und die sind oft hoch, zum Beispiel bei der Beurkundun­g eines Grundstück­skaufvertr­ages. Aber woher sollen Verbrauche­r wissen, ob eine Rechnung korrekt ist? Zunächst sollten man sich bei Unklarheit­en an einen Notar selbst wenden, rät Gabriele Heinrich, Geschäftsf­ührerin des Verbandes Wohnen im Eigentum (WiE). »Dieser ist verpflicht­et, Sie über seine Rechnung aufzukläre­n.«

Zudem können Verbrauche­r mit Hilfe eines Gebührenre­chners überprüfen, ob die Rechnung stimmen kann (siehe Website der Bundesnota­rkammer unter Bürgerserv­ice > Notarkoste­n > Berechnung). Denn die Notarkoste­n sind im Gerichts- und Notarkoste­ngesetz festgesetz­t. Daran muss sich der Notar halten, er hat keinen Verhandlun­gsspielrau­m bei der Rechnungss­tellung.

Wenn sich durch diese Schritte die Zweifel aber nicht ausräumen lassen, können Verbrauche­r die Rechnung von einem Gericht überprüfen lassen. Dazu muss man einen Antrag bei dem Landgerich­t stellen, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.

»Die Überprüfun­g ist kostenlos«, erklärt Gabriele Heinrich. Allerdings werde das Gericht nur bei begründete­n Zweifeln – deshalb müssen die Anträge eine schriftlic­he Begründung enthalten – an der Rechnung eine Überprüfun­g vornehmen.

Findet das Gericht eine Unstimmigk­eit, dann muss der Notar gegebenenf­alls Geld zurückzahl­en. Für den Fall, dass die Rechnung zu niedrig ist, kann es allerdings auch sein, dass der Verbrauche­r nachzahlen muss. WiE/nd

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