nd.DerTag

Gesetz benachteil­igt junge Familien und Rentner

Fragen & Antworten zur Wohnimmobi­lienkredit­richtlinie

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Die EU-Richtlinie für Immobilien­kredite soll Verbrauche­r vor zu hohen Schulden bewahren. Klingt nach einer guten Idee. Doch Kritiker monieren, dass besonders einige Menschen in Deutschlan­d nun überhaupt keinen Kredit mehr bekommen. Das erst im März verabschie­dete Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie für die Kreditverg­abe sorgt für Kritik. Gerade junge Familien und Rentner seien im Nachteil. Was heißt das für den Verbrauche­r? Worum geht es in der Wohnimmobi­lienkredit­richtlinie? Die EU-Richtlinie soll dafür sorgen, dass sich Menschen beim Kauf eines Eigenheims nicht zu sehr verschulde­n. Im März hat die Bundesregi­erung die Vorgaben in ein Gesetz gegossen. Banken sind nun verpflicht­et, die Kreditwürd­igkeit genauer zu prüfen. Verstößt eine Bank dagegen, kann der Kunde den Kreditvert­rag sogar kündigen. Was ist daran problemati­sch? In einer Bundesrats­initiative kritisiere­n Baden-Württember­g und Hessen, dass die Richtlinie die Kreditverg­abe insbesonde­re an Rentner und junge Familien erschwert. Bayern denkt daher darüber nach, sich dem Vorstoß anzuschlie­ßen. Die Kritik: Die Bundesregi­erung sei über das Ziel der EU hinausgesc­hossen. Es sei derzeit rechtlich sogar möglich, dass Menschen ihre in der Vergangenh­eit finanziert­en Wohnungen und Häuser wieder verlieren können – etwa wenn nun bei einer Anschlussf­inanzierun­g oder Umschuldun­g die Kreditwürd­igkeit erneut geprüft würde. Warum sollten gerade diese Gruppen betroffen sein? Ältere Menschen bekämen etwa nur noch Kredit, wenn der innerhalb ihrer statistisc­hen Lebenserwa­rtung zurückgeza­hlt werden könnte, heißt es beim Bundesverb­and der Volks- und Raiffeisen­banken. Dabei dürften Immobilien nicht mehr als Sicherheit dienen, selbst wenn ihr Wert die Kreditsumm­e sogar übersteige – etwa wenn das Geld für einen altersgere­chten Umbau oder eine Renovierun­g genutzt werden soll. Auch junge Familien hätten Schwierig- keiten an Darlehen zu kommen – wegen Unsicherhe­iten wie Erziehungs­zeiten oder Teilzeit. Gibt es dafür Belege? Die Sparkassen sprechen von einem Rückgang der Neuvergabe von Krediten im ersten Halbjahr von 8,9 Prozent. Der Bestand der Wohnbaukre­dite zeigt allerdings gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg. Verbrauche­rschützer fordern deshalb genaue Zahlen von Banken und Sparkassen. Die seien notwendig, um über die Probleme bei der Auslegung zu reden, heißt es beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Was wäre zu ändern werden? Einig sind sich Verbrauche­rschützer und Sparkassen, dass bestimmte Begriffe im Gesetz klarer definiert werden müssen. Hessen und Baden-Württember­g plädieren u. a. für eine wohlwollen­dere Prüfung der wirtschaft­lichen Verhältnis­se. Auch sollen Kreditvert­räge, die zur Altersvors­orge dienen, wie Darlehen für Umbau und Renovierun­g weniger streng behandelt werden. Das sehe auch die EU-Richtlinie vor. dpa/nd

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