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Extragebüh­r fürs Fluggepäck

Fluggastre­chte

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Bei einem Flugbuchun­gsportal im Internet kaufte ein Kölner bei einer israelisch­en Fluggesell­schaft zwei Tickets für einen Flug von Berlin nach Tel Aviv zum Preis von rund 416 Euro. Gemäß den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) der Airline durfte jeder Reisende – beim gebuchten Tarif – nur ein Stück Handgepäck kostenlos mitnehmen. Doch der Fall stiftete Verwirrung. Denn trotz dieser Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen berechnete das Unternehme­n den beiden Fluggästen auf dem Hinflug keine zusätzlich­en Gebühren für zwei aufgegeben­e Koffer. Doch zwei Wochen später mussten die beiden Reisenden beim Rückflug bei der gleichen Fluggesell­schaft 40 US-Dollar drauflegen. Sie verklagten daraufhin das Unternehme­n auf Rückzahlun­g der Zusatzgebü­hren. Die einschlägi­gen Bestimmung­en in den AGB der Airline benachteil­igen einseitig die Kunden, argumentie­rten sie.

Das Amtsgerich­t München fand mit Urteil vom 8. Januar 2016 (Az. 159 C 12576/15) an dieser Regelung nichts auszusetze­n. Fluggesell­schaften seien nicht verpflicht­et, Gepäck der Fluggäste generell kostenlos zu transpor- tieren, so das Amtsgerich­t. Die Liberalisi­erung des Marktes habe zu einem intensiven Preiskampf im Luftverkeh­r geführt. Das Modell der Billigflug­gesellscha­ften bestehe darin, sparsamen Kunden attraktive, niedrige Preise anzubieten, wie das auch in diesem Fall geschehen ist.

Da auf dem Gebiet der Sicherheit keine Kompromiss­e zulässig seinen, senkten sie eben die Kosten beim Service. Man konzentrie­re sich auf die wesentlich­en Dienstleis­tungen und böte ansonsten Leistungen gegen Entgelt als Zusatzleis­tungen an, die früher »inklusive« gewesen seien: die Reservieru­ng von Sitzplätze­n, Bordgastro­nomie, Zeitungen oder Gepäckbefö­rderung.

Selbst etablierte Fluggesell­schaften gingen zunehmend dazu über, die mit Gepäck verbundene­n Kosten (das Abferti- gen, Sortieren, Befördern, die Ausgabe) zu reduzieren und dafür Aufpreise zu verlangen. Daher dürften Fluggäste ohne entspreche­nde Zusicherun­g der Airline nicht davon ausgehen, dass das Gepäck kostenlos mitbeförde­rt werde.

Kurzum: Gepäckbefö­rderung ist kein Service, den Airlines generell kostenlos anbieten müssen. OnlineUrte­ile.de

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Foto: dpa/Marius Becker Die Gepäckbefö­rderung ist kein Service, den Fluggesell­schaften kostenlos anbieten müssen.

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