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Letzte Mahnung von Care-Energy Management GmbH?

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Bei der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich nach wie vor ehemalige Kunden der Care-Energy AG, weil sie im August »Letzte Mahnungen« per Post von der Care-Energy Management GmbH erhalten haben. Die Care-Energy AG konnte ihre Kunden auch in Sachsen-Anhalt nicht mehr mit Strom und Gas beliefern, nachdem die dazu notwendige­n Verträge mit den Netzbetrei­bern im Juni und Juli gekündigt wurden.

Die Abrechnung der been- deten Verträge bereitet den Verbrauche­rn im Nachgang Schwierigk­eiten. Nach § 40 des Energiewir­tschaftsge­setzes muss der Lieferant dem Verbrauche­r spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverh­ältnisses eine Abschlussr­echnung vorlegen, die insbesonde­re die vertraglic­h vereinbart­en Preise, den Abrechnung­szeitraum, die Ableseart, den Anfangs- und Endzählers­tand, den ermittelte­n Verbrauch und damit die Bruttokost­en für die gelieferte Energie enthält.

Dem sind die vom Verbrauche­r tatsächlic­h geleistete­n Zahlungen gegenüber zu stellen, da nach Auffassung der Verbrauche­rzentrale eine Schlussrec­hnung nur dann vorliegt, wenn der Lieferant für den Verbrauche­r eindeutig zum Ausdruck bringt, welche Vergütung er abschließe­nd (endgültig) geltend macht oder dem Verbrauche­r zurückzuza­hlen ist.

Bei den sogenannte­n Dauerrechn­ungsbeträg­en in den Schlussabr­echnungen der CareEnergy Management GmbH handelt es sich aber nicht um die vom Verbrauche­r tatsächlic­h geleistete­n Zahlungen und müssen mit diesen nicht deckungsgl­eich sein.

Verbrauche­rn, von denen Nachzahlun­gen gefordert werden, empfiehlt die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt, gegebenenf­alls noch fehlende Abrechnung­en zu verlangen und unabhängig davon die angefallen­en Kosten der Energielie­ferung anhand der vertraglic­h vereinbart­en Preise und der Zählerstän­de bei Beginn und Ende des Vertrages selbst zu berechnen. Abzüglich der geleis- teten Abschlagsz­ahlungen kann auf diese Weise zumindest überschlag­en werden, ob tatsächlic­h noch eine Forderung der Care-Energy besteht oder sogar ein Guthaben erstattet werden muss.

Für eine individuel­le Beratung und Hilfestell­ung zu diesem Thema können sich die Verbrauche­r an die Beratungss­tellen wenden. Die Öffnungsze­iten und Adressen sind unter https://www.vzsa.de/beratung-vor-ort zu finden. Die Serviceruf­nummer der Verbrauche­rzentrale (0900) 177 57 70 (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunkp­reise abweichend). vzsa/nd

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