Letzte Mahnung von Care-Energy Management GmbH?
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich nach wie vor ehemalige Kunden der Care-Energy AG, weil sie im August »Letzte Mahnungen« per Post von der Care-Energy Management GmbH erhalten haben. Die Care-Energy AG konnte ihre Kunden auch in Sachsen-Anhalt nicht mehr mit Strom und Gas beliefern, nachdem die dazu notwendigen Verträge mit den Netzbetreibern im Juni und Juli gekündigt wurden.
Die Abrechnung der been- deten Verträge bereitet den Verbrauchern im Nachgang Schwierigkeiten. Nach § 40 des Energiewirtschaftsgesetzes muss der Lieferant dem Verbraucher spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses eine Abschlussrechnung vorlegen, die insbesondere die vertraglich vereinbarten Preise, den Abrechnungszeitraum, die Ableseart, den Anfangs- und Endzählerstand, den ermittelten Verbrauch und damit die Bruttokosten für die gelieferte Energie enthält.
Dem sind die vom Verbraucher tatsächlich geleisteten Zahlungen gegenüber zu stellen, da nach Auffassung der Verbraucherzentrale eine Schlussrechnung nur dann vorliegt, wenn der Lieferant für den Verbraucher eindeutig zum Ausdruck bringt, welche Vergütung er abschließend (endgültig) geltend macht oder dem Verbraucher zurückzuzahlen ist.
Bei den sogenannten Dauerrechnungsbeträgen in den Schlussabrechnungen der CareEnergy Management GmbH handelt es sich aber nicht um die vom Verbraucher tatsächlich geleisteten Zahlungen und müssen mit diesen nicht deckungsgleich sein.
Verbrauchern, von denen Nachzahlungen gefordert werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, gegebenenfalls noch fehlende Abrechnungen zu verlangen und unabhängig davon die angefallenen Kosten der Energielieferung anhand der vertraglich vereinbarten Preise und der Zählerstände bei Beginn und Ende des Vertrages selbst zu berechnen. Abzüglich der geleis- teten Abschlagszahlungen kann auf diese Weise zumindest überschlagen werden, ob tatsächlich noch eine Forderung der Care-Energy besteht oder sogar ein Guthaben erstattet werden muss.
Für eine individuelle Beratung und Hilfestellung zu diesem Thema können sich die Verbraucher an die Beratungsstellen wenden. Die Öffnungszeiten und Adressen sind unter https://www.vzsa.de/beratung-vor-ort zu finden. Die Servicerufnummer der Verbraucherzentrale (0900) 177 57 70 (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend). vzsa/nd