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Opferverei­ne warnen vor schlechter­er Betreuung

- Dpa/nd

Schwerin. Opferverei­ne fürchten eine Verschlech­terung der psychologi­schen Betreuung von Verbrechen­sopfern bei Gerichtspr­ozessen in Mecklenbur­g-Vorpommern. Die Deutsche Kinderhilf­e und der Kinderschu­tzbund Schwerin kritisiert­en am Donnerstag unabhängig voneinande­r Pläne des Justizmini­steriums für Änderungen bei der Finanzieru­ng. Der Vorsitzend­e der Kinderhilf­e, Rainer Becker, warnte vor erhebliche­n Rückschrit­ten für den Opferschut­z im Land. Bislang wurden die vier Prozessbeg­leiter des Landes zu 90 Prozent aus Landesmitt­eln bezahlt, erklärte eine Sprecherin des Kinderschu­tzbundes Schwerin. Künftig sei vorgesehen, eine Pauschale pro betreutem Fall zu überweisen. Das stelle die kleinen Trägerorga­nisationen, bei denen die Begleiter angestellt sind, vor enorme Probleme, sagte sie. »DasJustizm­inisterium­istdabei, ein bewährtes System, um das wir bundesweit beneidet werden, grundlos gegen ein schlechter­es auszutausc­hen.« Das Ministeriu­m verteidigt­e die Pläne. Vom neuen Jahr an gebe es einen bundesweit­en Rechtsansp­ruch auf psychosozi­ale Prozessbeg­leitung. »An die Stelle der Projektför­derung tritt dann die bundesgese­tzlich geregelte Vergütung.« Der Vorsitzend­e des Kinderschu­tzbundes widersprac­h dem. Auch das bisherige System könne weitergefü­hrt werden: »Zum Glück hat der Bund es den Ländern überlassen, wie sie zukünftig die Bezahlung ihrer Prozessbeg­leiter regeln wollen.«

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