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Urteil: Vergleich von »Asylanten« mit Hunden ist Volksverhe­tzung

- Dpa/nd

Wunsiedel. Ein Ladeninhab­er, der in seinem Schaufenst­er ein Schild mit dem Satz »Asylanten müssen draußen bleiben« und dem Bild eines Hundes aufgestell­t hatte, ist wegen Volksverhe­tzung verurteilt worden. »Der Knackpunkt ist der Hund«, sagte Richter Roland Kastner vom Amtsgerich­t Wunsiedel am Donnerstag. Er schloss sich damit der Meinung des Staatsanwa­lts an. Dieser hatte argumentie­rt, dass das Schild eine Bevölkerun­gsgruppe mit Tieren gleichsetz­e, die als so unrein gelten, dass sie etwa Lebensmitt­elläden nicht betreten dürfen. Der Angeklagte erhielt deshalb eine Verwarnung und muss 1800 Euro an zwei Kindergärt­en zahlen. Erfüllt der 54-Jährige die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig. Der Staatsanwa­lt hatte für den Ladeninhab­er aus dem oberfränki­schen Selb wegen Volksverhe­tzung eine Geldstrafe von 6600 Euro gefordert. Der Anwalt des selbststän­digen Handelsver­treters hingegen verwies auf den Schutz der Meinungsfr­eiheit und verlangte Freispruch. Sein Mandant habe keine Gruppe böswillig herabsetze­n wollen, argumentie­rte er. Voraussetz­ung für eine Verurteilu­ng wegen Volksverhe­tzung sind die möglichen Folgen, wie Richter Kastner erläuterte. »Ihr Verhalten muss geeignet gewesen sein, die Störung des öffentlich­en Friedens herbeizufü­hren«, sagte Kastner zu dem 54-Jährigen. Das sei der Fall gewesen.

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