Ordentlich Reibach mit stadioneigenen Bezahlkarten
Verbraucherschützer kritisieren, wie restriktiv die Vereine die bargeldlose Bezahlung in den Fußballstadien handhaben
Verbraucherschützer gehen gegen Bezahlkarten in Fußballstadien der Bundesliga vor. Einige Klubs sollen dank der komplizierten Rückerstattung von Restguthaben ordentlich Reibach machen. Für viele Fans ist es ein Ärgernis, jetzt wollen Verbraucherschützer gegen die bargeldlose Bezahlung von Bier und Bratwurst in deutschen Fußballstadien vorgehen. Die vielfach eingesetzten Bezahlkarten seien für die Vereine ein lukratives Zusatzgeschäft, berichtet die ARD-Radio-Recherche Sport über gemeinsam mit den Verbraucherzentralen durchgeführte Tests in fünf Bundesligastadien. Im Visier stehen unter anderem der FC Bayern München, der FC Augsburg und der FC Schalke 04. Vor allem die Erstattung von Restguthaben sei oft kompliziert geregelt.
In München und Augsburg erwägt die Verbraucherzentrale rechtlich dagegen vorzugehen, dass für Rücküberweisungen von Kartenguthaben Gebühren verlangt werden. In vielen Stadien kann nur noch mit den Karten und nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden. »Wenn ein Bezahlsystem absolut und ausschließlich ist, besteht immer eine fehlende Wahl- möglichkeit«, sagte Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. »Das Beste ist natürlich eine Vielfalt und eine Auswahlmöglichkeit für den Nutzer.« Bargeldlose Bezahlsysteme gibt es in der 1. Bundesliga in zwölf Stadien, in der 2. Bundesliga in sechs.
Der FC Bayern wies laut ARD-Bericht für 2010 einen Ertrag in Höhe von 2,4 Millionen Euro durch verfallene Bezahlkartenguthaben aus. Seitdem gibt es keine Angaben mehr. Auf Anfrage der ARD teilte der Verein mit, dass Restbeträge nach Ablauf der Frist auf Kulanz ausgezahlt würden. Diese Regelung gilt auch beim FC Augsburg. »Im Stadion gibt es Möglichkeiten, sich das Restguthaben kostenlos auszahlen zu lassen«, sagte ein FCA-Sprecher. Dazu gebe es auch im Internet die Möglichkeit – allerdings gegen Gebühr.
Auch bei Schalke 04 geht die Verbraucherzentrale dagegen vor, dass bei Rücküberweisungen Gebühren anfallen. Daneben kritisiert sie, dass die Rückbuchung bis zu eineinhalb Jahre dauere. »Das halten wir für rechtlich unzulässig«, sagte Julia Schmitz von der Verbraucherzentrale NRW. Bei der Auszahlung des Restguthabens handele es sich um eine vertragliche Pflicht, für die keine Gebühr genommen werden dürfe. Schalkes Sportvorstand Christian Heidel widersprach den Aussagen der