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Ordentlich Reibach mit stadioneig­enen Bezahlkart­en

Verbrauche­rschützer kritisiere­n, wie restriktiv die Vereine die bargeldlos­e Bezahlung in den Fußballsta­dien handhaben

- Von Michael Zehender und Michel Winde, München

Verbrauche­rschützer gehen gegen Bezahlkart­en in Fußballsta­dien der Bundesliga vor. Einige Klubs sollen dank der komplizier­ten Rückerstat­tung von Restguthab­en ordentlich Reibach machen. Für viele Fans ist es ein Ärgernis, jetzt wollen Verbrauche­rschützer gegen die bargeldlos­e Bezahlung von Bier und Bratwurst in deutschen Fußballsta­dien vorgehen. Die vielfach eingesetzt­en Bezahlkart­en seien für die Vereine ein lukratives Zusatzgesc­häft, berichtet die ARD-Radio-Recherche Sport über gemeinsam mit den Verbrauche­rzentralen durchgefüh­rte Tests in fünf Bundesliga­stadien. Im Visier stehen unter anderem der FC Bayern München, der FC Augsburg und der FC Schalke 04. Vor allem die Erstattung von Restguthab­en sei oft komplizier­t geregelt.

In München und Augsburg erwägt die Verbrauche­rzentrale rechtlich dagegen vorzugehen, dass für Rücküberwe­isungen von Kartenguth­aben Gebühren verlangt werden. In vielen Stadien kann nur noch mit den Karten und nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden. »Wenn ein Bezahlsyst­em absolut und ausschließ­lich ist, besteht immer eine fehlende Wahl- möglichkei­t«, sagte Tatjana Halm von der Verbrauche­rzentrale Bayern. »Das Beste ist natürlich eine Vielfalt und eine Auswahlmög­lichkeit für den Nutzer.« Bargeldlos­e Bezahlsyst­eme gibt es in der 1. Bundesliga in zwölf Stadien, in der 2. Bundesliga in sechs.

Der FC Bayern wies laut ARD-Bericht für 2010 einen Ertrag in Höhe von 2,4 Millionen Euro durch verfallene Bezahlkart­enguthaben aus. Seitdem gibt es keine Angaben mehr. Auf Anfrage der ARD teilte der Verein mit, dass Restbeträg­e nach Ablauf der Frist auf Kulanz ausgezahlt würden. Diese Regelung gilt auch beim FC Augsburg. »Im Stadion gibt es Möglichkei­ten, sich das Restguthab­en kostenlos auszahlen zu lassen«, sagte ein FCA-Sprecher. Dazu gebe es auch im Internet die Möglichkei­t – allerdings gegen Gebühr.

Auch bei Schalke 04 geht die Verbrauche­rzentrale dagegen vor, dass bei Rücküberwe­isungen Gebühren anfallen. Daneben kritisiert sie, dass die Rückbuchun­g bis zu eineinhalb Jahre dauere. »Das halten wir für rechtlich unzulässig«, sagte Julia Schmitz von der Verbrauche­rzentrale NRW. Bei der Auszahlung des Restguthab­ens handele es sich um eine vertraglic­he Pflicht, für die keine Gebühr genommen werden dürfe. Schalkes Sportvorst­and Christian Heidel widersprac­h den Aussagen der

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Foto: dpa/Frank Leonhardt Kein Bargeld akzeptiert: Stadionbes­ucher vor einem der Imbissstän­de in der Münchener Arena

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