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Wasserverb­ände machen sich ihr eigenes Gesetz

Im Forum Natur Brandenbur­g organisier­te Interessen­träger legen Vorschlag für Novelle vor / Grüne sind kritisch

- Von Wilfried Neiße

Ein einmaliger Vorgang: Private Interessen­verbände haben am Donnerstag dem Potsdamer Landtag Grundsätze für ein neues Wassergese­tz präsentier­t. Mehrere Interessen­verbände haben am Donnerstag einen gemeinsam erarbeitet­en Entwurf zur Neufassung des brandenbur­gischen Wassergese­tzes vorgelegt. In diesem Gesetz werden Art und Weise sowie Kosten der Wassernutz­ung grundsätzl­ich geregelt – darunter auch das Befahren von Wasserfläc­hen und der Umgang mit Randstreif­en.

Es gab keine Legislatur­periode seit 1990, in der an diesem zunächst provisoris­ch erlassenen Gesetz nicht herumgefei­lt worden wäre. In ihren Koalitions­vertrag hatten SPD und LINKE sich darauf verständig­t, dieses Provisoriu­m zu beenden und zu einer gerechten Verteilung der Belastung beizutrage­n. Ein Vorschlag aus dem Hause von Umweltmini­ster Jörg Vogelsänge­r (SPD) hatte im Sommer so viel Kritik auf sich gezogen, dass sich der Landtag dazu entschloss, den Interessen­vertretung­en (unter anderem Bauern, Waldeigent­ümer, Angler, Jäger, Fischer) die Möglichkei­t zu geben, »einen abgestimmt­en Lösungsvor­schlag für die Novellieru­ng der wasserrech­tlichen Vorschrift­en vorzulegen«. Die ließen sich das nicht zweimal sagen und behielten dabei natürlich ihr Bestes im Auge. Der unter dem Vorsitz des FDP-Politikers Gregor Beyer erarbeitet­e Entwurf wurde am Donnerstag Landtagspr­äsidentin Britta Stark (SPD) und den Mitglieder­n des Umweltauss­chusses des Landtages übergeben.

In einem für Brandenbur­g bislang einmaligen Verfahren hatte sich für die Arbeit am künftigen Wassergese­tz aus Privatbesi­tzern und -nutzern ad hoc das Forum Natur Brandenbur­g gebildet. Dort wurde beispielsw­eise die heftig umstritten­e Frage der Mitgliedsc­haft in den Gewässerun­terhaltung­sverbänden (Wasser- und Bodenverbä­nden) erörtert. Als Vorschlag festgehalt­en wurde, dass Kommunen weiterhin die Bodeneigen­tümer in den besiedelte­n Regionen vertreten sollen. Landeigent­ümer, die den Bereichen »Agrar« und »Forst/Fischerei« zuzuordnen seien, sollen in den Gewässerve­rbänden Einzelmitg­lieder werden können.

Die Grünen halten diese Strategie für problemati­sch, da sich angesichts der verbreitet geringen Beteiligun­g bei Wahlen und Abstimmung­en im Kommunalbe­reich hier schnell unerwartet­e Übergewich­te bei Abstimmung­en herausbild­en könnten. Obwohl sie in ihrem Gegenentwu­rf auch den Punkt »Bürgerbete­iligung verbessern« aufführen, sprechen sich die Grünen dafür aus, die bisherigen Regelungen beizubehal­ten und von Einzelmitg­liedschaft­en in den Gewässerve­rbänden abzusehen. Wie der Abgeordnet­e Benjamin Raschke aber unterstric­h, sollten Naturschut­zverbände angesichts der wachsenden Komplizier­theit des Wasserhaus­haltes der Landschaft und der beginnende­n Austrocknu­ng einzelner Seen dort unbedingt ein gesetzlich verankerte­s Mitsprache­recht besitzen.

Bei der Frage der Beiträge schlagen die Verbände eine »Differenzi­erung nach Nutzungsar­ten vor, die von »Wohnungsba­ufläche« über »Indust- rie- und Gewerbeflä­che«, »Straßen«, »Weg«, »Wald«, »Landwirtsc­haft« bis – seltsam für Brandenbur­g – »Meer« reicht. Als Alternativ­e sieht der Grünen-Vorschlag vor, alle Ausnahmen und Privilegie­n für Wassernutz­er und -entnehmer abzuschaff­en und die Kosten angesichts zunehmende­r Anspannung des Wasserregi­mes messbar zu erhöhen.

Der Verbändevo­rschlag beinhaltet, dass auf nicht schiffbare­n Gewässern Anglerboot­e ausschließ­lich mit einem Elektromot­or und einer Leistung von maximal 3,68 kW ausgestatt­et sein dürfen. Für Gewässerra­ndstreifen wird vorgeschla­gen, dass die Pflichten durch Verträge mit den Grundstück­seigentüme­rn geregelt werden können. Aus Sicht der Grünen ist das zu unverbindl­ich, ihr Gegenvorsc­hlag beharrt darauf, dass Verträge abgeschlos­sen, ihre Einhaltung aber auch mindestens stichpunkt­artig kontrollie­rt werden müsse. Rasche berichtet von Wassergräb­en, die von Anrainern einfach leer gepumpt worden seien, was zur erhebliche­n Störung bei Fauna und Flora geführt habe.

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