Was sich im Jahr 2017 für Berliner ändert
Teurere Fahrpreise, Müllgebühren und weniger Belege fürs Finanzamt, ab dem 1. Januar greifen neue Regelungen
Der Jahreswechsel bringt den Berlinern eine Reihe wichtiger Änderungen. Viele neue Regeln gelten bundesweit, einige betreffen nur die Hauptstadt. Im neuen Jahr ändert sich für die Berliner manches. Zum Beispiel werden Fahrten mit Bus und Bahn sowie die Müllabfuhr teurer. Aber es gibt auch Positives.
NAHVERKEHR: Vom 1. Januar an müssen gelegentliche Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs tiefer in die Tasche greifen. Die meisten Einzelfahrscheine im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) werden dann zehn Cent mehr kosten. Für einen Großteil der Zeitkarten bleiben die Preise unverändert. Im Durchschnitt erhöhen sich die Fahrpreise um gut ein halbes Prozent. Der Einzelfahrausweis für die Berliner Tarifzonen A und B kostet nun 2,80 Euro – statt bisher 2,70 Euro.
MÜLLABFUHR: Müllabfuhr und Straßenreinigung werden ebenfalls teurer. Die Gebühren für die Müllabfuhr erhöhen sich um 1,9 Prozent, die für die Straßenreinigung um 1,3 Prozent. Die gleichen Erhöhungsschritte folgen 2018. Neu ist ab 2017, dass die Laub- und Gartentonne flächendeckend angeboten wird.
BARGELD: Es gibt bald einen neuen 50-Euro-Schein. Vom 4. April an werden die Banknoten in Umlauf gebracht. Der neue Schein hat wie schon der neue Zwanziger ein Porträt-Fenster als Sicherheitsmerkmal. Hält man die Note gegen das Licht, wird das Fenster durchsichtig und man sieht ein Porträt der griechischen Mythengestalt Europa.
FEIERTAG: Ausnahmsweise ist der Reformationstag am 31. Oktober im Jahr 2017 bundesweit ein Feiertag. Der Grund ist das Gedenkjahr zum 500. Jubiläum der von Martin Luther angestoßenen Reformation. Das freut alle Arbeitnehmer in Berlin, die sonst anders als ihre Nachbarn in Brandenburg am Reformationstag arbeiten müssen.
STEUERERKLÄRUNG: Die Finanzämter erlassen die Steuerbescheide ab Januar in einem voll automatisierten Verfahren. Der Computer rechnet alles aus. Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Vorteil für die Steuerzahler: Sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden.
MINDESTLOHN: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde. Auf die Steigerung um 34 Cent hatte sich eine Kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verständigt.