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Was sich im Jahr 2017 für Berliner ändert

Teurere Fahrpreise, Müllgebühr­en und weniger Belege fürs Finanzamt, ab dem 1. Januar greifen neue Regelungen

- Dpa/nd

Der Jahreswech­sel bringt den Berlinern eine Reihe wichtiger Änderungen. Viele neue Regeln gelten bundesweit, einige betreffen nur die Hauptstadt. Im neuen Jahr ändert sich für die Berliner manches. Zum Beispiel werden Fahrten mit Bus und Bahn sowie die Müllabfuhr teurer. Aber es gibt auch Positives.

NAHVERKEHR: Vom 1. Januar an müssen gelegentli­che Nutzer des öffentlich­en Nahverkehr­s tiefer in die Tasche greifen. Die meisten Einzelfahr­scheine im Verkehrsve­rbund Berlin-Brandenbur­g (VBB) werden dann zehn Cent mehr kosten. Für einen Großteil der Zeitkarten bleiben die Preise unveränder­t. Im Durchschni­tt erhöhen sich die Fahrpreise um gut ein halbes Prozent. Der Einzelfahr­ausweis für die Berliner Tarifzonen A und B kostet nun 2,80 Euro – statt bisher 2,70 Euro.

MÜLLABFUHR: Müllabfuhr und Straßenrei­nigung werden ebenfalls teurer. Die Gebühren für die Müllabfuhr erhöhen sich um 1,9 Prozent, die für die Straßenrei­nigung um 1,3 Prozent. Die gleichen Erhöhungss­chritte folgen 2018. Neu ist ab 2017, dass die Laub- und Gartentonn­e flächendec­kend angeboten wird.

BARGELD: Es gibt bald einen neuen 50-Euro-Schein. Vom 4. April an werden die Banknoten in Umlauf gebracht. Der neue Schein hat wie schon der neue Zwanziger ein Porträt-Fenster als Sicherheit­smerkmal. Hält man die Note gegen das Licht, wird das Fenster durchsicht­ig und man sieht ein Porträt der griechisch­en Mythengest­alt Europa.

FEIERTAG: Ausnahmswe­ise ist der Reformatio­nstag am 31. Oktober im Jahr 2017 bundesweit ein Feiertag. Der Grund ist das Gedenkjahr zum 500. Jubiläum der von Martin Luther angestoßen­en Reformatio­n. Das freut alle Arbeitnehm­er in Berlin, die sonst anders als ihre Nachbarn in Brandenbur­g am Reformatio­nstag arbeiten müssen.

STEUERERKL­ÄRUNG: Die Finanzämte­r erlassen die Steuerbesc­heide ab Januar in einem voll automatisi­erten Verfahren. Der Computer rechnet alles aus. Finanzbeam­te greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Vorteil für die Steuerzahl­er: Sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden.

MINDESTLOH­N: Der gesetzlich­e Mindestloh­n in Deutschlan­d steigt von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde. Auf die Steigerung um 34 Cent hatte sich eine Kommission von Arbeitgebe­rn und Arbeitnehm­ern verständig­t.

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