Zur Förderung für einen barrierefreien Wohnraum
Altersgerechtes Wohnen
Die Zahl der alten Menschen steigt. 2030 wird fast jede/r Dritte älter als 65 sein, im Jahr 2050 jede/r Siebte älter als 80 Jahre. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben. Nach der Studie »Wohnen im Alter« des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe (KDA) haben 90 Prozent aller Haushalte mit Menschen über 65 Jahren Barrieren in ihren Wohnungen. Nur rund 700 000 Wohnungen – etwa zwei Prozent aller Wohnungen – sind altersgerecht. Bis 2030 werden fast drei Millionen weitere barrierearme Wohnungen benötigt. Wie das Baurecht ist auch das barrierefreie Bauen in Deutschland im Wesentlichen Ländersache. Die Landesbauordnungen enthalten maßgebliche Regelungen. Richtschnur ist in (fast) allen Ländern die DIN 18040-2. Bund- und Länder fördern Bauund Umbaumaßnahmen mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten – wie die folgende Zusammenstellung von Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt.
KfW-Förderung: Kredit 159
Mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten finanziert die KfW Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren, den Wohnkomfort und die Sicherheit erhöhen. Auch der Kauf von altersgerecht umgebauten Häusern oder Wohnungen wird gefördert. Je Wohneinheit gibt es – unabhängig vom Alter – Kredite bis 50 000 Euro. Antragsberechtigt sind: Privatpersonen (auch Mieter), Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investoren), die Maßnahmen planen, Käufer von neuen barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. Besonderheit für Wohnungseigentümergemeinschaften In WEG können mehrere Eigentümer den Kredit im Namen der WEG gemeinsam beantragen, alle Eigentümer den Kreditantrag für sich stellen.
Gefördert werden natürliche und juristische Personen, die ihren Miteigentumsanteil selbst nutzen oder vermieten. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum richtet sich die Förderung der einzelnen Eigentümer nach ihrem Anteil am Eigentum. Kosten, die ausschließlich den einzelnen Eigentümer betreffen, können vollständig vom jeweiligen Eigentümer geltend gemacht werden.
KFW-FÖRDERUNG: Investitionszuschuss 455
Seit 1. Oktober 2014 gibt es für den barrierereduzierten Umbau oder den Kauf von altersgerech- ten Wohnungen Zuschüsse von bis zu 6250 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden unabhängig vom Alter Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer, Erstkäufer eines sanierten Einoder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen oder Mieter, die mit Zustimmung des Vermieters Umbaumaßnahmen planen. Vom Zuschussprogramm profitieren insbesondere selbstnutzende Eigentümer, die wegen ihres Alters keine Darlehen erhalten oder beantragen möchten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zum Standard »Altersgerechtes Haus« 10 Prozent der förderfähigen Kosten – bis zu 5000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen sind es bis 4000 Euro pro Wohneinheit – bis zu 8 Prozent der förderfähigen Kosten
Landeseigene Förderprogramme
Neben dem Bund (KfW-Bank) vergeben auch die Bundesländer Zuschüsse oder Darlehen für Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit. So fördert z. B. die Bremer Aufbau-Bank über den »Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): klimafreundlich und altersgerecht wohnen« auch Modernisierungen oder Umbaumaßnahmen, die Barrieren verringern.
In Nordrhein-Westfalen vergibt die NRW-Bank zinsgünstige Darlehen von maximal 25 000 Euro für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand. Die Maßnahmen in und an beste- henden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück sollen beitragen, die Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040 Teil 2 »Wohnungen« herzustellen.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vergibt an Eigentümer selbst genutzter Wohnungen Darlehen für bauliche Maßnahmen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen. Das Darlehen beträgt für einen 4Personenhaushalt maximal 60 000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann es um 5000 Euro erhöht werden.
In Brandenburg gibt es Zuschüsse zur behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum.
Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung mit Zuschüssen bis zu 15 000 Euro pro Wohnung, wenn ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten wird.
Einen nützlichen Überblick über Förderprogramme und vieles andere bietet der Ratgeber »Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit«, erarbeitet von Dr. Roland Zimmermann im Auftrag des BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit.
Zuschüsse der Pflegekassen
Die Pflegekassen zahlen Pflegebedürftigen aller Pflegestufen Zuschüsse bis zu 4000 Euro pro Maßnahme, um das individuelle Wohnumfeld zu verbessern (bislang maximal 2557 Euro). Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhalten sie jetzt bis zu 16 000 Euro (bisher maximal 10 228 Euro). Finanziert werden Maßnahmen, die der selbstständigen Lebensführung dienen, die Pflege erst ermöglichen oder erheblich erleichtern – z. B. Türverbreiterungen, Rampen, Maßnahmen im Sanitärbereich, Umzug wegen Pflegebedürftigkeit etc. Die Pflegebedürftigen müssen keinen Eigenanteil zahlen. Wird nicht alles Geld für eine Maßnahme verbraucht, kann der Rest für andere Anpassungen verwendet werden.
Förderung der gesetzlichen Krankenversicherung
Auch die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialämter fördern Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel, die es älteren, kranken und behinderten Menschen ermöglichen, selbstbestimmt in den eigenen Wänden zu leben.
Weitere Förderstellen sind die Sozialämter der Kommunen, die Wohnungsbauförderstellen, die Ämter für Wohnungswesen der Kommunen, die Berufsgenossenschaften bzw. die Unfallversicherer und die Agenturen für Arbeit. WiE/nd