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Zur geplanten Reform der Betriebsre­nte

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Die Betriebsre­nte gilt als zweite Säule der Altersvers­orgung. Nicht jeder Beschäftig­te profitiert jedoch davon. Das will die Bundesregi­erung ändern. Das Rentennive­au sinkt. Für einen auskömmlic­hen Ruhestand sind zunehmend private Vorsorge und Absicherun­g über den Arbeitgebe­r gefragt. Die Koalition will die Betriebsre­nte stärken. Ob das gelingt, ist aus Sicht von Kritikern allerdings fraglich. Warum soll die betrieblic­he Altersvers­orgung gestärkt werden? Weniger als 60 Prozent der Beschäftig­ten haben eine betrieblic­he Altersvors­orge. Vor allem Geringverd­iener und Mitarbeite­r kleinerer Unternehme­n stehen häufiger ohne Betriebsre­nte da. Was ist der Kern der Reform? Unternehme­n sollen die Höhe der Betriebsre­nte nicht mehr garantiere­n müssen. Sie sollen lediglich zusagen, die Beiträge der Beschäftig­ten an Pensionska­ssen, Pensionsfo­nds oder Versicheru­ngen abzuführen. 15 Prozent des umgewandel­ten Entgelts müssen Arbeitgebe­r als Zuschuss an die Pensionsei­nrichtung zahlen. Die Höhe des Zusatzplus im Alter hängt von der Vermögense­ntwicklung der Einrichtun­gen ab. Auch sie sollen keine festen Zusagen machen. Voraussetz­ung ist, dass sich Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften in Tarifvertr­ägen auf das vorgeschla­gene Sozialpart­nermodell einigen. Was bedeutet das für die Beschäftig­ten? Sie wissen nicht, wie hoch das Zusatzplus im Alter ausfällt. Für die eingezahlt­en Beiträge und deren Verzinsung gibt es keine Garantie. Weder ihr Unternehme­n noch die Pensionsei­nrichtunge­n sollen die Höhe der Betriebsre­nte bei dem Modell fest zusagen. Die Enthaftung der Arbeitgebe­r dürfe »nicht zu Lasten der Beschäftig­ten und auf deren Risiko alleine erfolgen«, fordert der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB). Was heißt das für Unternehme­n? Die Einführung einer reinen Beitragszu­sage ohne Garantiele­istungen im Rahmen von Tarifvertr­ägen führt zu Kostensich­erheit und zum Wegfall der Haftung für Arbeitgebe­r. Ob das Modell ein Erfolg wird, hängt letztlich von den Tarifpartn­ern ab. Für einzelne Gewerkscha­ften könnte es interessan­t sein, entspreche­nde Versorgung­seinrichtu­ngen mitzugesta­lten – auch um damit um neue Mitglieder zu werben. Allerdings: Gerade kleinere und mittlere Unternehme­n seien oft nicht tarifgebun­den. Sie würden daher nicht von dem Modell profitiere­n. Wieso sind feste Zusagen ein Problem? Die hohen Zusagen der Vergangenh­eit lassen sich angesichts der Niedrigzin­sen am Kapitalmar­kt kaum noch erwirtscha­ften. Darunter leiden Versichere­r, Pensionska­ssen und Co., aber auch die Unternehme­n selbst. Kürzt beispielsw­eise eine Pensionska­sse die Verzinsung künftiger Beiträge, dann muss der Arbeitgebe­r einspringe­n, der seinen Beschäftig­ten die betrieblic­he Altersvers­orgung anbietet. Wie beurteilen Versichere­r die Pläne? Die Branche stößt sich vor allem daran, dass auch Pensionska­ssen, Pensionsfo­nds und Versichere­r keine Garantien mehr geben dürfen. Damit wäre die Zusage einer Mindestren­te im Alter nicht mehr möglich, argumentie­rt der Branchenve­rband GDV. Eine reine Beitragszu­sage verknüpft mit einem Garantieve­rbot würde Arbeitnehm­er selbst in der Rentenphas­e den Schwankung­en der Kapitalmär­kte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können. Das Verbot von Garantiezu­sagen sei weder erforderli­ch noch hilfreich für die verstärkte Verbreitun­g der betrieblic­hen Altersvors­orge. Das Sicherheit­sbedürfnis der Arbeitnehm­er dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Was ist noch geplant? Für Betriebsre­nten von Geringverd­ienern mit monatlich bis zu 2000 Euro brutto soll es eine neue Förderung geben. Zudem sollen insgesamt höhere Beiträge steuerfrei in Pensionsei­nrichtunge­n gezahlt werden können. Das nutze jedoch nichts, wenn die Betriebsre­nte bei der Auszahlung hoch besteuert werde, argumentie­rt der Bund der Steuerzahl­er. dpa/nd

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Foto: 123rf/serezniy Lohnt sich die Betriebsre­nte als zweite Säule der Altersvers­orgung noch?

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