nd.DerTag

»Blankosche­ck für den Geheimdien­st«

Der Jurist Ulf Buermeyer über das BND-Gesetz und ein profession­elles Engagement für Grundrecht­e

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Florian Brand. das Sie im vergangene­n Jahr ebenfalls angegriffe­n haben... ...nur dass es da nicht um grenzübers­chreitende Kommunikat­ion geht, sondern um Telekommun­ikationsüb­erwachung im Ausland, die letztlich keine effektiven Schranken mehr kennt. Damit bleibt vom Telekommun­ikationsge­heimnis aus unserer Sicht nichts mehr übrig. Das halten wir für rechtsstaa­tlich unvertretb­ar. Es gibt ja noch eine ganze Reihe anderer Gesetze, gegen die Sie klagen werden. Sie sagten mal, dass Sie künftig im Monatstakt Beschwerde­n verfassen werden. Den Monatstakt können wir zwar noch nicht verspreche­n, aber wir wollen beispielsw­eise auch Landesgese­tze in den Blick nehmen. Das ist ein Feld, das bislang weitgehend unbestellt ist. Auf Landeseben­e fehlen noch viel deutlicher die Ressourcen als auf Bundeseben­e, sowohl personell als auch finanziell. Wir bereiten gerade fleißig Beschwerde­n vor, da gibt es aber noch nichts Spruchreif­es. Wie kann das überhaupt sein, dass Gesetze mit solcher Geschwindi­gkeit, wie das beim BND-Gesetz der Fall war, durchgewun­ken werden? Das müsste man Politikeri­nnen und Politiker der Großen Koalition fragen, wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbare­n können, einen solchen Blankosche­ck für einen Geheimdien­st durchs Parlament zu lassen. Die Zustimmung aus der SPD kann ich mir nur mit dem Willen zum Koalitions­frieden erklären. Da dürfte vielen bei der Abstimmung mehr oder weniger die Hand abgefallen sein, aber sie haben es letztlich mitgetrage­n. Und das zeigt, dass der demokratis­che Prozess in Deutschlan­d nicht in jedem Fall eine Gewähr dafür bietet, dass das Gesetz mit den Grundrecht­en kompatibel ist. Das BND-Gesetz ist da ein besonders krasses Beispiel, aber es zeigt, dass es eine profession­elle Organisati­on wie die Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte braucht, die in solchen Fällen eine Verfassung­sbeschwerd­e erhebt. Fehlt der Wille oder das Wissen der Abgeordnet­en, sich einem solchen Gesetzentw­urf entgegenzu­stellen? Ich glaube, dass viele Abgeordnet­e nicht wirklich wissen, was Geheimdien­ste eigentlich tun. Das prägt ja auch die Arbeit des NSA-Untersuchu­ngsausschu­sses. Von Seiten der Bundesregi­erung und der Dienste wird alles getan, um zu vernebeln, was tatsächlic­h passiert. Es gibt also ein massives Problem auf der Tatsachene­bene. Und darüber hinaus trösten sich wahrschein­lich auch einige mit dem Gedanken, dass die harten Grundrecht­seingriffe auch Terroransc­hläge verhindert­en. Zudem wird immer wieder betont, wie wichtig die Arbeit der Geheimdien­ste doch sei. Und letztlich hören wir aus den Bundesmini­sterien, die die Gesetzentw­ürfe erarbeiten, dass das alles verfassung­srechtlich völlig unbedenkli­ch sei.

 ?? Foto: imago/imagebroke­r/schauhuber ?? Freiheitsr­echte ist die Koordinati­on und Finanzieru­ng, größtentei­ls über Fundraisin­g. Wir sind also keine Anwaltskan­zlei. Natürlich haben wir viele Juristen an Bord, weil wir ja juristisch­e Sachverhal­te einschätze­n müssen, aber wir selber vertreten...
Foto: imago/imagebroke­r/schauhuber Freiheitsr­echte ist die Koordinati­on und Finanzieru­ng, größtentei­ls über Fundraisin­g. Wir sind also keine Anwaltskan­zlei. Natürlich haben wir viele Juristen an Bord, weil wir ja juristisch­e Sachverhal­te einschätze­n müssen, aber wir selber vertreten...
 ?? Foto: Privat ?? Ulf Buermeyer ist Verfassung­srechtler und Richter am Landgerich­t Berlin. Außerdem ist er Vorsitzend­er der Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte, die mit juristisch­en Mitteln für Grund- und Menschenre­chte kämpft. Die Gesellscha­ft koordinier­t zum Beispiel die...
Foto: Privat Ulf Buermeyer ist Verfassung­srechtler und Richter am Landgerich­t Berlin. Außerdem ist er Vorsitzend­er der Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte, die mit juristisch­en Mitteln für Grund- und Menschenre­chte kämpft. Die Gesellscha­ft koordinier­t zum Beispiel die...

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