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Förderung für Kläranlage­n abgelaufen

- Dpa/nd

Auch über ein Jahr nach Ablauf der Frist sind noch nicht alle Kleinklära­nlagen in Sachsen auf Vollbiolog­ie umgerüstet. Inzwischen ist das millionens­chwere Förderprog­ramm ausgelaufe­n. Dresden. Der Freistaat Sachsen hat den Bau und die Umrüstung von privaten Kläranlage­n seit 2009 mit mehr als 125 Millionen Euro unterstütz­t. Wie das Umweltmini­sterium auf dpa-Anfrage mitteilte, wurden bis Ende 2016 Fördergeld­er für rund 72 100 Objekte durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) ausgezahlt. Die Frist für einen Antrag auf Förderung war am 31. Dezember 2016 abgelaufen.

Die Grundförde­rung für den Neubau einer Anlage für vier Personen betrug 1500 Euro, für eine Nachrüstun­g 1000 Euro. Grundstück­s- und Hausbesitz­er ohne Anschluss an das öffentlich­e Abwasserne­tz mussten bundesweit schon bis 31. Dezember 2015 ihre Kleinklära­nlagen auf Vollbiolog­ie umstellen. Damit wurden Vorgaben der Europäisch­en Wasserrahm­enrichtlin­ie umgesetzt. In einem Merkblatt hatte das Umweltmini­sterium die Kosten für den Neubau einer Anlage für einen Vier-Personen-Haushalt mit rund 5300 Euro beziffert, die Nachrüstun­g mit etwa 3100 Euro. Die Betriebsko­sten werden mit 450 Euro pro Jahr veranschla­gt. Laut Umweltmini­sterium waren Ende 2015 rund 35 000 Anlagen und Gruben ohne Abfluss noch nicht umgerüstet. In dem Jahr seien weitere Anlagen modernisie­rt, aber noch nicht in der Statistik erfasst worden, hieß es. Das Ministeriu­m gehe von einem sehr guten Stand aus.

Bei der biologisch­en Abwasserre­inigung wird zusätzlich Sauerstoff zugeführt, was zu einem höheren Reinheitsg­rad führen und die Gewässer schützen soll. Die dezentrale Abwasseren­tsorgung betrifft überwiegen­d den ländlichen Raum. Die Umrüstung beschäftig­t auch noch die Gerichte. Nach Angaben des Oberverwal­tungsgeric­hts in Bautzen sind dort sieben Verfahren zu Kleinklära­nlagen anhängig. Dabei gehe es um den Anschluss ans öffentlich­e Abwasserne­tz oder Forderunge­n zur Befreiung von der Umrüstung. Sechs Fälle waren zuvor vom Verwaltung­sgericht in Dresden verhandelt worden, einer in Leipzig. Derzeit würden noch die Anträge auf Zulassung zur Berufung geprüft, sagte eine Sprecherin.

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