Länder loben Freifunk-Bewegung
Gemeinnützigkeit für freie WLAN-Initiativen wird in dieser Woche Thema im Bundesrat
Freifunkinitiativen, die kostenlosen Zugang zum Internet ermöglichen, sollen künftig als gemeinnützig gelten. Das wollen mehrere Länder, so NRW und Thüringen. Ihr Wunsch wird jetzt im Bundesrat erörtert. »Aber fließend Wasser und elektrischen Strom habt ihr schon, oder?« Hämisch-provokante Fragen dieses Tenors treffen dann und wann Bewohnerinnen und Bewohner solcher bundesdeutschen Orte, in denen es noch nicht das »schnelle« Internet gibt, geschweige denn Hotspots zur drahtlosen Einwahl ins Internet via WLAN. Doch immer mehr »Funklöcher« werden gestopft dank privater FreifunkInitiativen. Ihre Aktivisten stellen Netzwerkgeräte, sogenannte Router, zur Verfügung, hier und da optimieren die ehrenamtlich arbeitenden Gemeinschaften mit Antennen die Reichweiten von Mitglied zu Mitglied und sorgen dafür, dass so etwas wie »lokale Bürgernetze« für den Zugang zum Internet entstehen.
All dies kostet Geld, die Initiativen sind auf öffentliche Unterstützung angewiesen und auf Spender. Diese aber möchten nicht selten eine Quittung bekommen, um ihre Gabe in der Steuererklärung geltend zu machen. Doch solche Belege dürfen nur Vereine oder Körperschaften ausstellen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Welchen Gemeinschaften dieses Privileg zukommt, regelt die Abgabenordnung des Bundes. In ihr sind Freifunk-Initiativen bislang nicht aufgeführt.
Das soll sich ändern, fordern Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Beide Länder haben deshalb eine Gesetzesänderung angestoßen, die am kommenden Freitag im Bundesrat behandelt wird. Immer stärker präge die Digitalisierung die Gesellschaft, heißt es im Antrag aus Düsseldorf und Erfurt. Dieser Entwicklung müsse »die Rechtsordnung Rechnung tragen«, unter anderem dadurch, dass sie die Abgabenordnung ergänzt.
Nach ihren Vorschriften verfolgt eine Gemeinschaft gemeinnützige Zwecke, »wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern«. Das machen die WLAN-Initiativen, bekräftigen die beiden Bundesländer. Freifunk sei »eine Form des gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements«. Nordrhein-Westfalen und Thüringen dürfen in Berlin mit Un- terstützung rechnen, unter anderem aus Niedersachsen. Die rot-grüne Regierungskoalition dort wollte zunächst mit einem offiziellen Mehrheitsvotum des Landtages im Bundesrat für die Gemeinnützigkeit der Freifunk-Bewegung votieren. Doch die CDU/FDP-Opposition blockierte in gewohnter Bockbeinigkeit mit Formalismen der Geschäftsordnung die sofortige Abstimmung. Sie setzte durch, dass die Sache erst im Fachausschuss diskutiert und dann erneut im Landesparlament behandelt werden muss.
Bis dahin aber dürfte das Thema im Bundesrat längst abgehakt worden sein. In der Sitzung der Länderkammer am Freitag wird sich Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) nun nur namens der Landesregierung für die Gemeinnüt- zigkeit der Freifunk-Bewegung einsetzen. Das hat er unlängst angekündigt. Der Politiker geht davon aus, dass der Bundesrat positiv über den Antrag abstimmen und die Gesetzesänderung in den Bundestag einbringen wird. Das Gebaren der schwarz-gelben Opposition in Hannover bleibt demzufolge effektlos und nicht mehr als eine der sattsam bekannten Nickeligkeiten, mit denen sie rot-grüne Anträge nur allzu gern bekrittelt.
Ein weiteres Problem, mit dem sich die politische Ebene in punkto Freifunk voraussichtlich erneut befassen muss, dürfte die sogenannte Störerhaftung sein. Sie besagt: Wenn irgendwer einen freien Internet-Zugang per WLAN für etwas Verbotenes nutzt, beispielsweise zum Herunterladen urheberrechtlicher geschützter Filme, kann auch der Inhaber des Anschlusses als Mithaftender belangt werden. Zwar hat der Bundestag 2016 das Telekommunikationsgesetz geändert, um diese Gefahr der Mithaftung einzuschränken – aber gebannt ist sie nach Ansicht von Rechtsexperten noch immer nicht. Wer bei einer FreifunkInitiative mitmachen möchte, wird dort auch zu diesem Thema ausführliche Auskünfte bekommen, zu Beispiel bei www.freifunk.net.
In Niedersachsen stellt sich die CDU in Sachen Freifunk bockbeinig und verzögert einen Landtagsbeschluss.