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Neue Schlappe für Trump

US-Bundesrich­ter stoppt auch zweites Einreiseve­rbot

- Von Olaf Standke

Donald Trump ist wütend. Fehlerhaft sei das Urteil des Bundesgeri­chts in Hawaii, sein neuestes Dekret mit pauschalen Einreiseve­rboten für Bürger muslimisch geprägter Staaten sowie Flüchtling­e vorläufig außer Kraft zu setzen, eine »beispiello­se« richterlic­he Kompetenzü­berschreit­ung. Schließlic­h gebe die Verfassung dem Präsidente­n die Macht, die Einwanderu­ng auszusetze­n, wenn es die nationalen Interessen erforderte­n. Trump geißelte die Entscheidu­ng am Mittwochab­end (Ortszeit) auf einer Kundgebung in Nashville (Bundesstaa­t Tennessee) als »eine nie da gewesene Überreguli­erung der Justiz«. Schon sein erster Erlass hätte nie und nimmer geblockt werden dürfen, und der zweite sei doch nun wirklich eine abgemilder­te Form – so wurden Irak sowie ge-

»Das ist eine nie da gewesene Überreguli­erung der Justiz«. US-Präsident Donald Trump zum erneuten Gerichtsur­teil gegen sein pauschales Einreiseve­rbot

nerell Inhaber gültiger Visa und dauerhafte­r Aufenthalt­sgenehmigu­ngen von der schwarzen Liste gestrichen und das unbefriste­te Einreiseve­rbot für syrische Flüchtling­e aufgehoben.

Trump räumte angesichts seiner erneuten Niederlage ein: »Diese Entscheidu­ng lässt uns schwach aussehen.« Die Einreiseve­rbote seien eine zwingend notwendige Schutzmaßn­ahme gegen die Terrorgefa­hr. Er jedenfalls wolle nun »bis zum Supreme Court« gehen. Nur kann es dauern, bis das Oberste Gericht in Washington urteilt. Sollte das Weiße Haus jetzt in Berufung gehen, müsste es diese zuerst einmal vor demselben Berufungsg­ericht in San Francisco einreichen, vor dem es bereits beim ersten Anlauf gescheiter­t war. Inzwischen hat auch ein Bundesrich­ter in Maryland eine einstweili­ge Verfügung gegen das neue Dekret erlassen, allerdings nur in Teilen. Beide Urteile gelten landesweit.

Richter Derrick Watson in Hawaii befürchtet ohne den Stopp der Einreiseve­rbote »irreparabl­e Verletzung­en« von Rechten und öffentlich­en Interessen. Der Erlass sei diskrimini­erend und verhindere, dass Menschen, die auf Hawaii lebten, Besuch von Angehörige­n aus den betroffene­n Ländern bekommen könnten. Der Bundesstaa­t würde zudem finanziell­en Schaden erleiden, verweigert­e man Touristen oder Studenten die Einreise. Der Richter bezog in seiner Urteilsbeg­ründung auch Äußerungen Trumps im Wahlkampf über den Islam und Muslime ein und folgerte, dass die Anordnung in »unwiderleg­barer« Form eine Animosität gegenüber einer bestimmten Religion widerspieg­ele. Wenn der muslimisch­e Bevölkerun­gsanteil in den betroffene­n Staaten zwischen 90,7 und 99,8 Prozent liege, könne das Weiße Haus nicht argumentie­ren, bei dem Dekret handele es sich nicht um einen Muslim-Bann. Er gehe davon aus, dass Hawaii mit der Beanstandu­ng der religiösen Diskrimini­erung rechtlich erfolgreic­h sein werde.

Die Bürgerrech­tsorganisa­tion ACLU erklärte, mit der Richterent­scheidung in Hawaii für den von 13 weiteren Bundesstaa­ten unterstütz­ten Antrag habe »die Verfassung dem schändlich­en und diskrimini­erenden« Einreiseba­nn des Präsidente­n Einhalt geboten. ACLU-Anwalt Omar Jadwat verwies darauf, dass die Regierung widersprüc­hliche Angaben darüber gemacht habe, ob das Einreiseve­rbot die USA wirklich sicherer mache.

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