Betrieb droht Verlust in Millionenhöhe
Schuld ist die Pleite des Nürburgrings
Ex-Landesvater Beck hat den Nürburgring zu groß ausbauen lassen. Nach der Insolvenz versichert er, die Handwerker bekämen ihr Geld. Doch Versprechen erfüllen sich nicht immer. Wegen der Nürburgringpleite vor fast fünf Jahren könnte ein Landschaftsbaubetrieb Lohn in Millionenhöhe verlieren. Laut einem Urteil des Landgerichts Mainz könnte die Remagener Grünbau GmbH im Rechtsstreit mit dem Land Rheinland-Pfalz auf offenen Rechnungen über bis zu 1,2 Millionen Euro sitzen bleiben. »Die Klage wird abgewiesen«, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Karl am Mittwoch.
Die Grünbau GmbH hatte den vom Land zu groß gebauten Freizeitpark des Nürburgrings mitgestaltet. 2012 ging die damals staatliche Rennstrecke in der Eifel pleite. Der Landschaftsbaubetrieb befürchtet, im immer noch laufenden Insolvenzverfahren viel zu wenig Lohn zu erhalten. Daher drang er auf die gerichtliche Feststellung, dass das Land die restliche Summe als Schadenersatz zahlt. Dafür gibt es aber dem Urteil zufolge keine rechtliche Verpflichtung.
Ex-Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte nach der Ringpleite betont, Handwerker sollten nicht leer ausgehen. Erst im Januar 2017 bekamen 80 Gläubiger vom Land insgesamt fast 1,7 Millionen Euro. Diese sogenannten De-minimisBeihilfen waren aber auf je 200 000 Euro begrenzt. Die Grünbau GmbH erstellte seinerzeit erst eine Schlussrechnung von zwei Millionen Euro und einigte sich dann mit den Insolvenzverwaltern auf eine Forderung von 1,2 Millionen Euro. Das De-minimis-Angebot von 200 000 Euro lehnte der Landschaftsbaubetrieb laut der Vorsitzenden Richterin Karl ab.
Die EU-Kommission verlangte vom Land, dessen 300-MillionenEuro-Kredit für den Ausbau des Rings als unzulässige Beihilfe zurückzufordern. Diese gleichrangige Forderung ist Bestandteil des Insolvenzverfahrens. Nach Ansicht der Grünbau GmbH müsste die Forderung des Landes aber nachrangig eingetragen sein. Mit der Gleichrangigkeit nehme das Land in Kauf, dass sie zu wenig Geld erhalte, weil die Insolvenzmasse nicht ausreichen könnte.
Die Vorsitzende Richterin Karl wies diese Einschätzung – wie schon in der mündlichen Verhandlung vor einem Monat – auch in der Urteilsbegründung am Mittwoch zurück: Das Land sei verpflichtet, seine 300-MillionenEuro-Beihilfe zurückzufordern – - gleichrangig. Keineswegs handele es damit sittenwidrig. Es sei keine Absicht des Landes zu erkennen, Gläubiger vorsätzlich zu schädigen. Die De-minimis-Beihilfen seien kein Schuldanerkenntnis, sondern politisch motiviert.
Die Urteilsbegründung dauerte nur wenige Minuten. Kein Vertreter von Land und Grünbau GmbH war anwesend. Bei einer Berufung könnte der Rechtsstreit zum Oberlandesgericht in Koblenz wandern. Der einst staatliche Nürburgring gehört inzwischen der NR Holding um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin.