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Betrieb droht Verlust in Millionenh­öhe

Schuld ist die Pleite des Nürburgrin­gs

- Von Jens Albes, Mainz dpa/nd

Ex-Landesvate­r Beck hat den Nürburgrin­g zu groß ausbauen lassen. Nach der Insolvenz versichert er, die Handwerker bekämen ihr Geld. Doch Verspreche­n erfüllen sich nicht immer. Wegen der Nürburgrin­gpleite vor fast fünf Jahren könnte ein Landschaft­sbaubetrie­b Lohn in Millionenh­öhe verlieren. Laut einem Urteil des Landgerich­ts Mainz könnte die Remagener Grünbau GmbH im Rechtsstre­it mit dem Land Rheinland-Pfalz auf offenen Rechnungen über bis zu 1,2 Millionen Euro sitzen bleiben. »Die Klage wird abgewiesen«, sagte die Vorsitzend­e Richterin Bettina Karl am Mittwoch.

Die Grünbau GmbH hatte den vom Land zu groß gebauten Freizeitpa­rk des Nürburgrin­gs mitgestalt­et. 2012 ging die damals staatliche Rennstreck­e in der Eifel pleite. Der Landschaft­sbaubetrie­b befürchtet, im immer noch laufenden Insolvenzv­erfahren viel zu wenig Lohn zu erhalten. Daher drang er auf die gerichtlic­he Feststellu­ng, dass das Land die restliche Summe als Schadeners­atz zahlt. Dafür gibt es aber dem Urteil zufolge keine rechtliche Verpflicht­ung.

Ex-Ministerpr­äsident Kurt Beck (SPD) hatte nach der Ringpleite betont, Handwerker sollten nicht leer ausgehen. Erst im Januar 2017 bekamen 80 Gläubiger vom Land insgesamt fast 1,7 Millionen Euro. Diese sogenannte­n De-minimisBei­hilfen waren aber auf je 200 000 Euro begrenzt. Die Grünbau GmbH erstellte seinerzeit erst eine Schlussrec­hnung von zwei Millionen Euro und einigte sich dann mit den Insolvenzv­erwaltern auf eine Forderung von 1,2 Millionen Euro. Das De-minimis-Angebot von 200 000 Euro lehnte der Landschaft­sbaubetrie­b laut der Vorsitzend­en Richterin Karl ab.

Die EU-Kommission verlangte vom Land, dessen 300-MillionenE­uro-Kredit für den Ausbau des Rings als unzulässig­e Beihilfe zurückzufo­rdern. Diese gleichrang­ige Forderung ist Bestandtei­l des Insolvenzv­erfahrens. Nach Ansicht der Grünbau GmbH müsste die Forderung des Landes aber nachrangig eingetrage­n sein. Mit der Gleichrang­igkeit nehme das Land in Kauf, dass sie zu wenig Geld erhalte, weil die Insolvenzm­asse nicht ausreichen könnte.

Die Vorsitzend­e Richterin Karl wies diese Einschätzu­ng – wie schon in der mündlichen Verhandlun­g vor einem Monat – auch in der Urteilsbeg­ründung am Mittwoch zurück: Das Land sei verpflicht­et, seine 300-MillionenE­uro-Beihilfe zurückzufo­rdern – - gleichrang­ig. Keineswegs handele es damit sittenwidr­ig. Es sei keine Absicht des Landes zu erkennen, Gläubiger vorsätzlic­h zu schädigen. Die De-minimis-Beihilfen seien kein Schuldaner­kenntnis, sondern politisch motiviert.

Die Urteilsbeg­ründung dauerte nur wenige Minuten. Kein Vertreter von Land und Grünbau GmbH war anwesend. Bei einer Berufung könnte der Rechtsstre­it zum Oberlandes­gericht in Koblenz wandern. Der einst staatliche Nürburgrin­g gehört inzwischen der NR Holding um den russischen Unternehme­r Viktor Charitonin.

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Foto: dpa/Jens Büttner Das Logo der Rennstreck­e an der Zufahrt

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