Einschüchterungsversuch bei Globus
Ver.di will mit allen Mitteln gegen die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin vorgehen
Die Kündigung der Kaiserslauterner Betriebsratsvorsitzenden bei der Handelskette Globus hält die Gewerkschaft ver.di für gegenstandslos. Es könnte sich um einen Einschüchterungsversuch handeln. Der seit 38 Jahren bei Globus beschäftigten Petra Kusenberg wird nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di »Arbeitszeitbetrug« vorgeworfen. »Fakten kann Globus aber bis dato nicht nennen. Der Verdacht einer gezielten Aktion gegen die Kollegin liegt nahe«, so eine ver.di-Erklärung.
Petra Kusenberg ist freigestellte Betriebsrätin und hatte dem Vernehmen nach aus eigenem Antrieb an einem verkaufsoffenen Sonntag im Betrieb mit gearbeitet. Der zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogene Vorwurf eines angeblichen Fehlverhaltens zu Lasten der Firma habe »weder Hand noch Fuß« und stütze sich bisher nur auf »rechtswidrig verwendete Daten aus einem internen Kassensystem«, empört sich Jürgen Knoll, Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Pfalz. »So kann man sich auch einer engagierten und guten Betriebsrätin entledigen.« Das Verhalten der Geschäftsführung sei »inakzeptabel, skandalös und absolut nicht nachvollziehbar«, so Knoll.
Der Gewerkschafter hatte sich Anfang der Woche gemeinsam mit ver.diLandesleiter Michael Blug und der für den Einzelhandel zuständigen Landesfachbereichsleiterin Monika di Silvestre aus Solidarität mit Petra Kusenberg demonstrativ vor dem Globus-Markt in Kaiserslautern positioniert und als Erstunterzeichner eine Unterschriftenaktion eröffnet, die unter dem Motto »Keine Kündigung von Betriebsräten bei Globus« steht.
Man werde »mit allen rechtlichen und politischen Mitteln gegen die Maßregelung und für die Rücknahme der Kündigung vorgehen«, so Blug. »Wir werden nicht zulassen, dass Sie gemeinsam mit Ihren Geschäftsführern aktive GewerkschafterInnen einschüchtern und mundtot machen wollen«, heißt es in einem offenen Brief von ver.di an Globus-Konzernchef Thomas Bruch. Es müsse gewährleistet sein, dass »Menschen sich frei und ohne Angst vor Kündigung und Repressalien als Interessenvertretungen für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen können«, so das Schreiben im Wortlaut.
Für Donnerstagmittag war vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern im Zusammenhang mit der Kündigung das sogenannte »arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren« angesetzt. Einen entsprechenden Antrag der Globus-Geschäftsführung wies das Gericht zurück. ver.di begrüßte diese Entscheidung. Ob Globus einen kompletten Rückzieher macht und damit ein weiterer Rechtsstreit ausgeschlossen ist, bleibt abzuwarten.
Die Globus-Holding ist ein riesiges und aufgrund zahlreicher Verflechtungen und Verschachtelungen relativ undurchschaubares Firmenimperium, das der Inhaber Thomas Bruch von der Konzernzentrale im saarländischen St. Wendel aus lenkt. Längst ist die Handelskette über ihr Stammland im Südwesten hinaus expandiert und betreibt Warenhäuser in ganz Deutschland wie auch in Russland und Tschechien. Ende 2013 übernahm Globus elf Standorte der insolventen Baumarktkette Max Bahr im Norden und Osten der Republik. Die GlobusGruppe zählt derzeit international rund 43 000 Beschäftigte.
Bruch ist Firmenchef in der fünften Generation. Mit einem Privatvermögen in Milliardenhöhe rangiert er auf der Liste der 500 reichsten Deutschen relativ weit oben. Er gilt als Gewerkschaftshasser. So haben die Globus-SB-Warenhäuser vor Jahren den Ausstieg aus dem Tarifvertrag für den Einzelhandel vollzogen und eigene Tarifstrukturen angekündigt. Ähnlich wie der einstige Drogeriekönig Anton Schlecker beschäftigte Globus nach Medienberichten zeitweilig mehr als 1000 Menschen in der konzerneigenen Zeitarbeitsfirma Globus Personal Service GmbH mit Sitz in Bingen. Spektakuläre und gezielte Maßnahmen gegen engagierte und kämpferische Betriebsräte und Gewerkschafter haben in Bruchs Imperium eine Tradition und wurden schon oft vor Arbeitsgerichten ausgetragen.
So musste etwa eine Betriebsrätin, deren Gehalt willkürlich gekürzt worden war, nach Insiderangaben in einem langen Gerichtsverfahren das ihr zustehende Geld einklagen. 2011 wurden Beschäftigte, die aus Protest gegen Tarifflucht während der Arbeitszeit ver.di-Buttons trugen, ohne Lohn von der Arbeit freigestellt.