nd.DerTag

Kein Schutz für Whistleblo­wer

Betroffene warten in Schleswig-Holstein vergeblich auf Solidaritä­t

- Von Dieter Hanisch, Kiel

In Schleswig-Holstein ist ein Schutz fürWhistle­blow er Fehlanzeig­e. Ein Zeugnisver­weigerungs­r echt, Quellen schutz oder Schweigepf­licht bleiben wenigen Berufsgrup­pen vorbehalte­n. Hinweisgeb­er von Verfehlung­en und Missstände­n in Behörden können sich hingegen nicht auf einen Anonymität­s schutz verlassen. Ein von der Piratenfra­ktion im Landtag publik gemachter Fall zeigt das Manko auf.

Ob nun die Tierärztin Margrit Herbst, die vor über 20 Jahren vor der Schlachtun­g von BSE-Kühen warnte, daraufhin entlassen wurde und bis heute auf Rehabiliti­erung wartet, Polizei anwärterin­nen, die den Mut haben, skandalöse Rassismus-und Sexismus vorkommnis­se an der Landes polizeisch­ulen icht hinzunehme­n, oder ein jetzt bekannt gewordener Korrupt ions vorgang in einer Straßenbau dienststel­le: An der» Nestbeschm­utz er «- Sichtweise wird nicht gerüttelt. In Zeiten, in denen Politiker das Wort Gerechtigk­eit strapazier­en, warten Whistleblo­wer vergeblich auf Absicherun­g und Solidaritä­t, obwohl sie sich arbeitsrec­htlich konform verhalten und zunächst auf dem» innerbetri­eblichen« Dienstweg zu kritisiere­nde Dinge ansprechen, ehe– wenn überhaupt – Verfehlung­en extern vorgebrach­t werden.

Es ging bestimmt nicht umPeanuts, wen nein Leiter einer Straßen baumeister ei immer wieder ohne Ausschreib­ung Aufträge mit einem Einzelvolu­men von bis zu 10 000 Euro an die Firma seines Bruders vergab, an der er selbst mit bis zu 30 Prozent beteiligt war. 2008 zeigte eine Mitarbeite­rin ihren Vorgesetzt­en beim ehrenamtli­ch agierenden schleswig- holsteinis­chen Anti korrupt ions beauftragt­en an,d er alsun abhängiger und nicht weisungs gebundener »Einzelkämp­fer« auf Hinweis geber angewiesen ist, aber in eigenem Ermessen mit Strafverfo­lgungsbehö­rden zusammenar­beite. In der Folge berichtete die Whist-

In der Folge berichtete die Whistleblo­werin von fortlaufen­den Mobbinghan­dlungen gegen sie. Die Drucksitua­tion machte sie schließlic­h arbeitsunf­ähig.

leblowerin von fortlaufen­den Mobbinghan­dlungen gegen sie. Die Drucksitua­tion machte sie schließlic­h arbeitsunf­ähig. Drei Jahre später wurde ein Strafverfa­hren gegen den Straßenbau­beamten mit Zahlung eines unbekannte­n Geldbetrag­es eingestell­t und er wurde an einen anderen behördlich­en Arbeitspla­tz versetzt. Ein Disziplina­rverfahren gegen den Mann wurde eingestell­t. Wegen der Mobbingvor­würfe landete die Angelegenh­eit auch beim Arbeitsger­icht, doch dort wurden die erhobenen Anschuldig­ungen zurückgewi­esen. Die Betroffene ist bis heute beruflich nicht belastbar. Mit parlamenta­rischen Anfragen und der Befassung im Petitionsa­usschuss ist der Fall auch Thema im Kieler Landtag geworden.

Die Piratenpar­tei setzt sich etwa für die Einrichtun­g einer anonymen Hotline bzw. Internetpl­attform für Hinweisgeb­er ein, wie es sie inzwischen beim Landeskrim­inalamt in Niedersach­sen und Baden-Württember­g gibt und die den Piraten zufolge gut frequentie­rt wird. Eine weitere Anregung der Piraten ist, in Vergaberic­htlinien von Land und Kommunen Whistleblo­werklausel­n aufzunehme­n, die eventuelle Diskrimini­erungen ausschließ­en.

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