(West)Europas Integration
Von der Montanunion zur Europäischen Gemeinschaft
Vertrag von Paris: Am 18. April 1951 wurde die Montanunion als erste Europäische Gemeinschaft gegründet. Ziel war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl ohne Zollschranken. Der Vertrag sieht auch die Gründung einer Behörde vor, an die die Mitgliedsstaaten – Benelux, Deutschland, Frankreich, Italien – Hoheitsrechte abtraten. Der Vertrag wurde für 50 Jahre geschlossen und lief 2002 aus. Pariser Verträge: Am 23. Oktober 1954 gründeten die sechs Staaten der Montanunion plus Großbritannien die Westeuropäische Union. Die WEU-Mitglieder verpflichteten sich zu gegenseitigem Militärbeistand, vereinbarten Obergrenzen für ihre Streitkräfte, Deutschland verzichtete auf den Besitz von ABCund anderer schwerer Waffen. Die WEU wurde 1992 in die EU integriert und 2011 aufgelöst. Römische Verträge: Am 25. März 1957 beschlossen die sechs Länder der Montanunion die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zum 1. Januar 1958. Ziel war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes mit freiem Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr. Ein weiterer Vertrag umfasste die Entwicklung von Atomindustrien – Euratom wurde später in die EU integriert, ist bis heute aber eine eigenständige Organisation. Ferner wurde vertraglich festgelegt, dass die drei Europäischen Gemeinschaften eine Parlamentsversammlung (mit Delegierten der nationalen Parlamente), einen Gerichtshof und einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialausschuss bekommen. Eine Kommission wurde geschäftsführendes Organ, Ministerräte aus den Ressortchefs der Mitgliedstaaten fassten alle Beschlüsse. Vertrag von Brüssel: Am 8. April 1965 einigten sich die nach wie vor sechs Mitgliedsländer, die EWG, Euratom und die Montanunion zu einer einzigen Europäischen Gemeinschaft zusammenzuführen. Die Fusion trat am 1. April 1967 in Kraft. Vertrag von Maastricht: Am 7. Februar 1992 einigten sich die mittlerweile zwölf EG-Mitglieder, die Zusammenarbeit auszuweiten. Die wirtschaftliche EG wurde zur ersten Säule der zu gründenden Europäischen Union. Die beiden weiteren Säulen wurden die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit, wozu auch die Einwanderungs- und Asylpolitik gehörte. Die EU trat am 1. November 1993 in Kraft.