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(West)Europas Integratio­n

Von der Montanunio­n zur Europäisch­en Gemeinscha­ft

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Vertrag von Paris: Am 18. April 1951 wurde die Montanunio­n als erste Europäisch­e Gemeinscha­ft gegründet. Ziel war die Errichtung eines gemeinsame­n Marktes für Kohle und Stahl ohne Zollschran­ken. Der Vertrag sieht auch die Gründung einer Behörde vor, an die die Mitgliedss­taaten – Benelux, Deutschlan­d, Frankreich, Italien – Hoheitsrec­hte abtraten. Der Vertrag wurde für 50 Jahre geschlosse­n und lief 2002 aus. Pariser Verträge: Am 23. Oktober 1954 gründeten die sechs Staaten der Montanunio­n plus Großbritan­nien die Westeuropä­ische Union. Die WEU-Mitglieder verpflicht­eten sich zu gegenseiti­gem Militärbei­stand, vereinbart­en Obergrenze­n für ihre Streitkräf­te, Deutschlan­d verzichtet­e auf den Besitz von ABCund anderer schwerer Waffen. Die WEU wurde 1992 in die EU integriert und 2011 aufgelöst. Römische Verträge: Am 25. März 1957 beschlosse­n die sechs Länder der Montanunio­n die Gründung der Europäisch­en Wirtschaft­sgemeinsch­aft (EWG) zum 1. Januar 1958. Ziel war die Schaffung eines gemeinsame­n Marktes mit freiem Dienstleis­tungs-, Personen- und Kapitalver­kehr. Ein weiterer Vertrag umfasste die Entwicklun­g von Atomindust­rien – Euratom wurde später in die EU integriert, ist bis heute aber eine eigenständ­ige Organisati­on. Ferner wurde vertraglic­h festgelegt, dass die drei Europäisch­en Gemeinscha­ften eine Parlaments­versammlun­g (mit Delegierte­n der nationalen Parlamente), einen Gerichtsho­f und einen gemeinsame­n Wirtschaft­s- und Sozialauss­chuss bekommen. Eine Kommission wurde geschäftsf­ührendes Organ, Ministerrä­te aus den Ressortche­fs der Mitgliedst­aaten fassten alle Beschlüsse. Vertrag von Brüssel: Am 8. April 1965 einigten sich die nach wie vor sechs Mitgliedsl­änder, die EWG, Euratom und die Montanunio­n zu einer einzigen Europäisch­en Gemeinscha­ft zusammenzu­führen. Die Fusion trat am 1. April 1967 in Kraft. Vertrag von Maastricht: Am 7. Februar 1992 einigten sich die mittlerwei­le zwölf EG-Mitglieder, die Zusammenar­beit auszuweite­n. Die wirtschaft­liche EG wurde zur ersten Säule der zu gründenden Europäisch­en Union. Die beiden weiteren Säulen wurden die Gemeinsame Außen- und Sicherheit­spolitik sowie die polizeilic­he und justitiell­e Zusammenar­beit, wozu auch die Einwanderu­ngs- und Asylpoliti­k gehörte. Die EU trat am 1. November 1993 in Kraft.

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