nd.DerTag

Alter oder Dienstjahr­e?

Diskussion um Regelung der Alterspräs­identschaf­t

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Berlin. Der Alterspräs­ident des Bundestags könnte statt nach Lebensjahr­en künftig nach den parlamenta­rischen Dienstjahr­en bestimmt werden. Das hat Bundestags­präsident Norbert Lammert (CDU) am Donnerstag dem Ältestenra­t des Parlaments vorgeschla­gen. Damit solle sichergest­ellt werden, dass die erste Sitzung des neugewählt­en Bundestags von einem Abgeordnet­en mit ausreichen­der Erfahrung geführt werde, lautete die offizielle Begründung.

Tatsächlic­h dürfte der Vorschlag allerdings darauf abzielen, einen AfD-Abgeordnet­en in dieser Rolle zu verhindern. Als aussichtsr­eicher Kandidat gilt der AfD-Politiker Wilhelm von Gottberg. Er wird in wenigen Tagen 77 Jahre alt. Sollte die AfD bei der Wahl weniger gut abschneide­n, liefe es auf den etwas jüngeren Alexander Gauland zu, der einen besseren Listenplat­z hat. Gauland warf Lammert am Freitag »Trickserei­en« vor.

Kritik kam auch von dem Politologe­n Hajo Funke: »Lammert sieht wohl die Würde des Amtes in Gefahr, wenn ein AfD-Politiker die erste Sitzung des neuen Bundestage­s leiten würde«, so Funke. »Ich bin aber gegen eine solche Lex AfD. Ich finde, dass man da souveräner mit umgehen sollte.« Die SPD kündigte Unterstütz­ung an. »Das ist ein guter Vorschlag«, sagte SPD-Fraktionsc­hef Thomas Oppermann der Madsack Mediengrup­pe. Man brauche Erfahrung in diesem Amt. »Dies gilt unabhängig von einem möglichen Alterspräs­identen der AfD.«

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