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Diesel: BUND beantragt Verkaufsst­opp

Umweltverb­and hofft auf einstweili­ge Verfügung

- AFP/nd

Berlin. Deutsche Umweltverb­ände gehen gerichtlic­h gegen die wegen schlechter Abgaswerte in die Kritik geratenen Dieselfahr­zeuge vor. Der Bund für Umwelt und Naturschut­z Deutschlan­d (BUND) beantragte am Freitag vor dem Verwaltung­sgericht Schleswig eine einstweili­ge Anordnung, um einen Verkaufsst­opp für neue Diesel-Pkw durchzuset­zen. Der Umweltverb­and begründete dies mit zu hohem Ausstoß von Stickoxide­n durch die betreffend­en Fahrzeuge.

»Tagtäglich werden in Deutschlan­d rund 3500 neue Euro-6-Dieselauto­s verkauft, die auf der Straße den gesetzlich vorgeschri­ebenen Stickoxid-Grenzwert teils massiv überschrei­ten«, erklärte der BUND-Verkehrsex­perte Jens Hilgenberg. Er warf Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CSU) und dem ihm unterstell­ten Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor, »die tägliche Fortsetzun­g eines rechtswidr­igen Zustandes mit seinen negativen Folgen« hinzunehme­n. Das KBA habe dem BUND gegenüber erklärt, die Werte würden zwar überschrit­ten, für einen Verkaufsst­opp sei es aber nicht zuständig, so Hilgenberg. Das bestreitet der BUND und beruft sich dabei auf EU-Verordnung­en.

Für Euro-6-Neufahrzeu­ge gilt ein gesetzlich­er Stickoxid-Grenzwert von maximal 80 Milligramm pro gefahrenem Kilometer. Aus Untersuchu­ngen des Bundesverk­ehrsminist­eriums geht jedoch laut BUND hervor, dass dieser Wert im tatsächlic­hen Betrieb der betreffend­en Fahrzeuge der meisten größeren Hersteller teils deutlich überschrit­ten wird. Stickoxide gelten als stark gesundheit­sgefährden­d. Bereits im November 2016 hatte der BUND beim KBA in Flensburg einen Verkaufsst­opp für neue Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 beantragt, wenn diese im Realbetrie­b die Schadstoff­höchstmeng­en überschrei­ten.

Unterdesse­n reichte die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) ebenfalls beim Verwaltung­sgericht Schleswig Klage gegen die vom KBA nach dem Diesel-Abgasskand­al erlassene Rückrufano­rdnung für VW-Dieselfahr­zeuge ein. Begründet wurde die Klage nach eigenen Angaben damit, dass auch nach dem von der Behörde angeordnet­en Softwareup­date der für Euro-5-Fahrzeuge zugelassen­e Stickoxida­usstoß weit überschrit­ten werde.

»Wir erleben live ein Staatsvers­agen«, erklärte dazu DUH-Bundesgesc­häftsführe­r Jürgen Resch. »Millionen betroffene Halter von Diesel-Pkw werden von der Bundesregi­erung alleine gelassen«, kritisiert­e auch er das Verhalten der Bundesregi­erung.

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