Mehr Flexibilität, bitte!
Sollte das geplante Gesetz zum Rückkehrrecht von der Teilzeit- zur Vollzeitarbeit umgesetzt werden, werden davon vor allem Frauen profitieren. Schließlich arbeitet annähernd jede zweite Frau in Teilzeit (dagegen nicht einmal jeder zehnte Mann) – und beileibe nicht alle haben freiwillig ihre Arbeitszeit reduziert. Viele würden etwa nach einer Babypause gerne wieder mit der wöchentlichen Stundenzahl aufstocken, haben aber häufig nicht die Möglichkeit dazu. Daher also diese Gesetzesinitiative von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD); sie soll Mitarbeitern den Rücken stärken und ihnen zu einer besseren Work-Life-Balance verhelfen.
Es kann durchaus sein, dass die Umsetzung des Vorhabens insbesondere bei kleineren Unternehmen bisweilen zu Engpässen führt. Unionspolitiker pochen daher darauf, die Grenze von 15 Mitarbeitern, ab der das Gesetz gelten soll, anzuheben – andernfalls werde der Mittelstand arg getroffen, heißt es. Dieser Einwand wirkt nun doch recht polemisch. Vermutlich wird die Regelung tatsächlich nur wenige Betriebe vor ernsthafte Probleme stellen. Lediglich wird von ihnen künftig mehr Flexibilität verlangt – was nicht unzumutbar sein sollte. Zumal Arbeitgeber eben dies oft von ihren Angestellten verlangen, um ihre betrieblichen Ziele zu erreichen.