Behandlung für Abu-Jamal nach Berufung
Bürgerrechtler leidet in US-Gefängnis an Hepatitis C
Unabhängig von einem schwebenden Verfahren muss bei dem seit 1981 inhaftierten afro-amerikanischen Publizisten und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal mit der Hepatitis-C-Behandlung begonnen werden. Das entschied das 3. Berufungsgericht des Bundesstaates Pennsylvania. Hintergrund ist die vom Bundesrichter Robert Mariani am 3. Januar 2017 angeordnete einstweilige Verfügung, binnen zwei Wochen die Verträglichkeit eines Hepatitis-CMedikaments zu testen und die Behandlung von Mumia Abu-Jamal zu beginnen. Diese Behandlung war von der Gefängnisbehörde (Department of Corrections/DOC) abgelehnt worden, weil das Medikament zu teuer sei.
Unbehandelt ist Hepatitis C eine tödliche Krankheit, mit dem Medikament besteht eine 95-prozentige Heilungschance. Mehr als 7000 Gefangene allein im Bundesstaat Pennsylvania leiden daran. Eine Entscheidung im Fall Abu-Jamal käme ihnen allen zugute. Das DOC legte gegen die richterliche Entscheidung Beschwerde ein. Dies geschah mit der Begründung, dass nicht klar sei, ob die Anordnung Marianis rechtskräftig werde und deshalb bis dahin nicht befolgt werden müsse. Das 3. Berufungsgericht in Philadelphia hält nun nun dagegen.
Am 8. Dezember 1981 war Mumia Abu-Jamal wegen angeblichen Polizistenmordes verhaftet worden. Im Juni 1982 wurde er in einem manipulierten Prozess dafür zum Tode verurteilt. Erst 2011 wurde die Todesstrafe endgültig in lebenslange Haft umgewandelt. Dass die Gegenseite, die Bezirks-Staatsanwaltschaft Philadelphia, auf die letzte rechtliche Möglichkeit verzichtete, die Exekution doch durchzusetzen, kann als Eingeständnis seiner Unschuld gewertet werden.
Diese verbliebene Möglichkeit wäre ein Jury-Prozess gewesen, in dem alle Fakten neu bewertet werden müssen. Das Risiko, dass die Geschworenen zu der Überzeugung kommen könnten, über einen unschuldigen Mann zu richten, war offenbar zu groß. Wobei auch ein Freispruch nicht zu AbuJamals Freilassung geführt hätte. Denn das Urteil der Obersten Gerichtshofs der USA, in dem festgeschrieben wurde, dass er ein Polizistenmörder sei, ist unanfechtbar – trotz aller Fakten und Indizien, die dagegen sprechen.
Um zu verhindern, dass die USJustiz offiziell einen Mann lebenslang in Haft hielte, der von einer Geschworenen-Jury für unschuldig befunden wäre, fanden sich die Staatsanwaltschaft und die Fraternal Order of Police, eine Art Polizei-Burschenschaft, mit lebenslanger Haft ab.
Das jüngste Urteil ist nun ein Erfolg für Abu-Jamal. Seine Anwälte rechnen trotzdem damit, dass die Behörde bei ihrer Weigerung bleiben werde, die lebensnotwendige Behandlung einzuleiten. Auch die internationale Solidaritätsbewegung stellt sich auf weitere erbitterte Kämpfe mit dem DOC ein. Sie ruft dazu auf, sich aktiv für Abu-Jamal einzusetzen.