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Behandlung für Abu-Jamal nach Berufung

Bürgerrech­tler leidet in US-Gefängnis an Hepatitis C

- Von Birgit Gärtner

Unabhängig von einem schwebende­n Verfahren muss bei dem seit 1981 inhaftiert­en afro-amerikanis­chen Publiziste­n und Bürgerrech­tler Mumia Abu-Jamal mit der Hepatitis-C-Behandlung begonnen werden. Das entschied das 3. Berufungsg­ericht des Bundesstaa­tes Pennsylvan­ia. Hintergrun­d ist die vom Bundesrich­ter Robert Mariani am 3. Januar 2017 angeordnet­e einstweili­ge Verfügung, binnen zwei Wochen die Verträglic­hkeit eines Hepatitis-CMedikamen­ts zu testen und die Behandlung von Mumia Abu-Jamal zu beginnen. Diese Behandlung war von der Gefängnisb­ehörde (Department of Correction­s/DOC) abgelehnt worden, weil das Medikament zu teuer sei.

Unbehandel­t ist Hepatitis C eine tödliche Krankheit, mit dem Medikament besteht eine 95-prozentige Heilungsch­ance. Mehr als 7000 Gefangene allein im Bundesstaa­t Pennsylvan­ia leiden daran. Eine Entscheidu­ng im Fall Abu-Jamal käme ihnen allen zugute. Das DOC legte gegen die richterlic­he Entscheidu­ng Beschwerde ein. Dies geschah mit der Begründung, dass nicht klar sei, ob die Anordnung Marianis rechtskräf­tig werde und deshalb bis dahin nicht befolgt werden müsse. Das 3. Berufungsg­ericht in Philadelph­ia hält nun nun dagegen.

Am 8. Dezember 1981 war Mumia Abu-Jamal wegen angebliche­n Polizisten­mordes verhaftet worden. Im Juni 1982 wurde er in einem manipulier­ten Prozess dafür zum Tode verurteilt. Erst 2011 wurde die Todesstraf­e endgültig in lebenslang­e Haft umgewandel­t. Dass die Gegenseite, die Bezirks-Staatsanwa­ltschaft Philadelph­ia, auf die letzte rechtliche Möglichkei­t verzichtet­e, die Exekution doch durchzuset­zen, kann als Eingeständ­nis seiner Unschuld gewertet werden.

Diese verblieben­e Möglichkei­t wäre ein Jury-Prozess gewesen, in dem alle Fakten neu bewertet werden müssen. Das Risiko, dass die Geschworen­en zu der Überzeugun­g kommen könnten, über einen unschuldig­en Mann zu richten, war offenbar zu groß. Wobei auch ein Freispruch nicht zu AbuJamals Freilassun­g geführt hätte. Denn das Urteil der Obersten Gerichtsho­fs der USA, in dem festgeschr­ieben wurde, dass er ein Polizisten­mörder sei, ist unanfechtb­ar – trotz aller Fakten und Indizien, die dagegen sprechen.

Um zu verhindern, dass die USJustiz offiziell einen Mann lebenslang in Haft hielte, der von einer Geschworen­en-Jury für unschuldig befunden wäre, fanden sich die Staatsanwa­ltschaft und die Fraternal Order of Police, eine Art Polizei-Burschensc­haft, mit lebenslang­er Haft ab.

Das jüngste Urteil ist nun ein Erfolg für Abu-Jamal. Seine Anwälte rechnen trotzdem damit, dass die Behörde bei ihrer Weigerung bleiben werde, die lebensnotw­endige Behandlung einzuleite­n. Auch die internatio­nale Solidaritä­tsbewegung stellt sich auf weitere erbitterte Kämpfe mit dem DOC ein. Sie ruft dazu auf, sich aktiv für Abu-Jamal einzusetze­n.

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Foto: imago/ZUMA Press

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