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Bauarbeite­r hofft auf Präzendenz­fall

- Von Johanna Treblin

Weil ein Bauarbeite­r der Mall of Berlin seinen Lohn nicht erhielt, klagte er vor Gericht. Er bekam Recht, aber trotzdem kein Geld. Jetzt will er den Lohn von der Bauunterne­hmerin einfordern. Erst versuchten sie mit Worten, dann mit Transparen­ten und schließlic­h mit der Hilfe von Gewerkscha­ften, ihr Geld einzuforde­rn: Rund 50 rumänische Bauarbeite­r der Mall of Berlin, eines der größten Einkaufsze­ntren Deutschlan­ds am Potsdamer Platz in der Bundeshaup­tstadt, wurden im Jahr 2014 um ihren Lohn geprellt – und zwar bis heute. Sieben von ihnen gewannen in den Folgejahre­n zwar Gerichtspr­ozesse gegen die Subunterne­hmen, die auf der Baustelle tätig waren. Weil deren Chefs entweder Insolvenz anmeldeten oder nicht auffindbar sind, ist noch immer kein Geld an sie geflossen.

Einer der Arbeiter will sein Geld nun von der Auftraggeb­erin und Bauherrin, der Leipziger Platz GmbH & Co. KG, einfordern. Hinter ihr steckt die HGHI Holding des Investors Harald Huth. 5372 Euro stehen Ovidiu Mandrila laut Arbeitsger­icht zu. Bei einem Gütetermin im Dezember 2016 konnte er sich nicht mit dem Investor einigen. Deshalb geht es am 3. Mai in die Hauptverha­ndlung.

Unterstütz­t wird Mandrila dabei von der Basisgewer­kschaft FAU (Freie Arbeiterin­nen- und Arbeiter-Union). »Wir gehen davon aus, dass wir einen Präzedenzf­all schaffen«, sagt deren Sprecher Clemens Melzer dem »nd«. Tatsächlic­h haben bisher in keinem Fall ausländisc­he Arbeiter einen Bauherren verklagt, weil sie nicht ihren vollen Lohn erhalten haben. Dabei ist das auf deutschen Baustellen »gängige Praxis«, sagt Melzer.

Seit zweieinhal­b Jahren warten die Bauarbeite­r nun schon auf ihren Lohn. Die FAU erwartet, dass sie noch länger werden warten müssen. Die Gewerkscha­ft ist zwar zuversicht­lich, dass das Gericht dem Kläger im Mai Recht zusprechen wird. Gegen das Urteil ist eine Berufung der Gegenseite allerdings wahrschein­lich. Dann werden sich die darauf folgenden Gerichtsve­rhandlunge­n noch mindestens ein weiteres halbes Jahr strecken. Wenn die Klage letztlich gewonnen ist, könnten weitere Klagen folgen.

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