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Ehe für alle – Erwachsene­n

Kabinett beschließt Verbot von Kinderehen / Gesetz gegen Hasskommen­tare

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Berlin. Das Bundeskabi­nett hat am Mittwoch die Pläne von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) zum Verbot von Minderjähr­igenEhen gebilligt. Dem Gesetzentw­urf zufolge sollen künftig alle Eheschließ­ungen von unter 16Jährigen ohne weitere Prüfung für nichtig erklärt werden. Bei älteren Minderjähr­igen soll ein Familienge­richt die Ehe nach einer Anhörung grundsätzl­ich aufheben. Nur in besonderen Fällen sollen noch Ausnahmen möglich sein. Eine Verschärfu­ng der derzeitige­n Rechtslage sei insbesonde­re mit Blick auf im Ausland geschlosse­ne Ehen erforderli­ch, erläuterte Maas seinen Entwurf. Im vergangene­n Sommer waren rund 1500 Minderjähr­ige in Deutschlan­d als »verheirate­t« registrier­t, ein Drittel von ihnen war unter 16 Jahre alt.

Das Deutsche Kinderhilf­swerk begrüßte die Gesetzespl­äne im Grundsatz, mahnte aber auch, bei den Entscheidu­ngen das Kindeswohl im Blick zu haben. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, könnten Unterhalts- und Erbschafts­ansprüche verloren gehen, erklärte Präsident Thomas Krüger. Auch das Deutsche Institut für Menschenre­chte hatte in der Debatte um das Gesetz die Sorge geäußert, dass die Betroffene­n nach Aufhebung ihrer Ehe nicht die nötige Unterstütz­ung bekommen.

Strafen gegen Hass und Hetze

Mit einem weiteren Beschluss will die Bundesregi­erung den Kampf gegen Hasskommen­tare und Falschnach­richten im Internet verschärfe­n. Maas legte hierzu einen Gesetzentw­urf vor, der verbindlic­he Fristen zur Löschung und auch Bußgelder vorsieht. »Unser Problem besteht darin, dass teilweise gar nichts gelöscht wird«, sagte Maas.

Das Gesetz sieht vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke strafbare Inhalte wie Volksverhe­tzung, Bedrohung, Beleidigun­g oder üble Nachrede binnen 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen sollen, sonstige rechtswidr­ige Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstößen drohen den Firmen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.

Kritiker sehen durch das Vorhaben die Meinungsfr­eiheit im Internet in Gefahr. Die Grünen-Politikeri­n Renate Künast bezeichnet­e den Entwurf als »Schnellsch­uss«. »Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die er jetzt vorlegt, dazu führt, dass am Ende auch Meinungsfr­eiheit wirklich scharf eingegrenz­t wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird.«

Maas hielt der Kritik entgegen: Die Meinungsfr­eiheit höre dort auf, wo das Strafrecht beginne. Seiner Auffassung nach werde mit dem Gesetz die Meinungsfr­eiheit sogar geschützt – und zwar die derer, die durch Bedrohunge­n, Verunglimp­fungen, Hass und Hetze mundtot gemacht werden sollten.

Ob das Gesetz tatsächlic­h seine Wirkung entfalten wird, das bezweifelt der stellvertr­etende FDPChef Wolfgang Kubicki. Er nannte den Entwurf »blanken Populismus«. Die Verschärfu­ng von Gesetzen bringe letztlich nichts, wenn das notwendige Personal fehle, um Beleidigun­gen effizient verfolgen zu können.

Neues WLAN-Gesetz

Im dritten Anlauf hat die Bundesregi­erung außerdem ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit werde der Weg für mehr offenes WLAN frei gemacht, sagte Bundeswirt­schaftsmin­isterin Brigitte Zypries (SPD). Zudem werde damit die Störerhaft­ung »rechtssich­er abgeschaff­t«. Bislang konnten Anbieter von öffentlich­en Hotspots für Rechtsvers­töße Dritter haftbar gemacht werden, wenn diese etwa urheberrec­htlich geschützte Inhalte über das Netz tauschten.

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