nd.DerTag

Helferin darf doch nach Afghanista­n

Niedersäch­sisches Gericht hebt Reisesperr­e auf

- Haju

Braunschwe­ig. Wieder nach Kunduz fliegen darf Sybille Schnehage, Vorsitzend­e des Vereins »Katache«, der in Afghanista­n mit verschiede­nen Projekten Hilfe zur Selbsthilf­e leistet. Das hat jetzt das Verwaltung­sgericht in Braunschwe­ig entschiede­n. Die engagierte Frau war seit drei Jahrzehnte­n oft in das vom Bürgerkrie­g gepeinigte Land gereist, um sich um Hilfsproje­kte zu kümmern. Im September 2016 aber verhängte die Kommunalbe­hörde, die für Sybille Schnehages Wohnort nahe dem niedersäch­sischen Gifhorn zuständig ist, ein Reiseverbo­t. Ein Eintrag im Pass der mittlerwei­le 66-Jährigen sollte verhindern, dass sie nach Afghanista­n gelangt. Begründung: Es sei aufgrund konkreter Hinweise zu befürchten, dass sie dort entführt wird.

Das Amt berief sich auf das Passgesetz, das eine »Passversag­ung« zulässt, sofern die Reise »erhebliche Belange der Bundesrepu­blik« gefährden könnte. Im vorliegend­en Fall sei dies durch eine mögliche Lösegeldfo­rderung gegeben. Schnehage klagte vor dem Verwaltung­sgericht. Es entschied nun: Die vom Grundgeset­z garantiert­e Reisefreih­eit darf im Fall der Hilfsverei­ns-Vorsitzend­en nicht durch das Passgesetz eingeschrä­nkt werden. Dennoch wandte sich der Vorsitzend­e Richter mit mahnenden Worten an an Sybille Schnehage: »Die Kammer sieht eine erhebliche Gefährdung ihrer Person und dass Lösegeldfo­rderungen die Interessen der Bundesrepu­blik gefährden.«

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