Helferin darf doch nach Afghanistan
Niedersächsisches Gericht hebt Reisesperre auf
Braunschweig. Wieder nach Kunduz fliegen darf Sybille Schnehage, Vorsitzende des Vereins »Katache«, der in Afghanistan mit verschiedenen Projekten Hilfe zur Selbsthilfe leistet. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Braunschweig entschieden. Die engagierte Frau war seit drei Jahrzehnten oft in das vom Bürgerkrieg gepeinigte Land gereist, um sich um Hilfsprojekte zu kümmern. Im September 2016 aber verhängte die Kommunalbehörde, die für Sybille Schnehages Wohnort nahe dem niedersächsischen Gifhorn zuständig ist, ein Reiseverbot. Ein Eintrag im Pass der mittlerweile 66-Jährigen sollte verhindern, dass sie nach Afghanistan gelangt. Begründung: Es sei aufgrund konkreter Hinweise zu befürchten, dass sie dort entführt wird.
Das Amt berief sich auf das Passgesetz, das eine »Passversagung« zulässt, sofern die Reise »erhebliche Belange der Bundesrepublik« gefährden könnte. Im vorliegenden Fall sei dies durch eine mögliche Lösegeldforderung gegeben. Schnehage klagte vor dem Verwaltungsgericht. Es entschied nun: Die vom Grundgesetz garantierte Reisefreiheit darf im Fall der Hilfsvereins-Vorsitzenden nicht durch das Passgesetz eingeschränkt werden. Dennoch wandte sich der Vorsitzende Richter mit mahnenden Worten an an Sybille Schnehage: »Die Kammer sieht eine erhebliche Gefährdung ihrer Person und dass Lösegeldforderungen die Interessen der Bundesrepublik gefährden.«