Traurige Anekdote
Eigentlich könnte es eine lustige Anekdote aus dem Innenleben der deutschen Bürokratie sein: Der Bundestag versucht, seine eigene Rechtsprechung zu umgehen, um wenigstens seinen eigenen Angestellten eine Spaltung in künftige Ost- und Westrentner zu ersparen. Doch dem macht die Rentenversicherung einen Strich durch die Rechnung und will prüfen, ob die Angestellten nun im ehemaligen Osten oder Westen ihr Büro haben.
Trotz ihrer Absurdität ist die Geschichte, dass ein paar Meter Unterschied beim Ort der Dienststelle einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Rentenansprüche haben, aber nicht lustig. Denn es geht nicht allein um ein paar Hundert Angestellte des Bundestages. Auch 27 Jahre nach der Einheit liegt der zur Berechnung der Ansprüche ausschlaggebende Rentenwert im Osten bei lediglich 94,1 Prozent des Westniveaus von 30,45 Euro. Dass die Ostlöhne bei der Berechnung etwas aufgewertet werden, ist nur ein schwacher Trost für die Rentner und Beschäftigten im Osten, denn de facto verdient man in den neuen immer noch weitaus weniger als in den alten Bundesländern. Und dies wird auch nach 2025 so sein, wenn die Rentenniveaus offiziell angeglichen sein werden.
So ist die Geschichte über die Ansprüche der Bundestagsangestellten eine traurige Anekdote über die Ungerechtigkeit des Rentensystems.