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Ja, nein, vielleicht

SPD bleibt bei Vermögenst­euer unklar

- Von Aert van Riel

Die nordrhein-westfälisc­hen Sozialdemo­kraten fordern die Wiederbele­bung der Vermögenst­euer. Ihre Genossen im Bund und in Schleswig-Holstein sind diesbezügl­ich zurückhalt­ender.

Bei keinem Wahlkampfa­uftritt von Hannelore Kraft fehlt das Bekenntnis, dass sich die Ministerpr­äsidentin von der SPD für »soziale Gerechtigk­eit« einsetzen will. Diesem Vorhaben sind allerdings Grenzen gesetzt, wie man in vielen abgehängte­n Regionen an Rhein und Ruhr beobachten kann. Gründe hierfür sind unter anderem fehlende Finanzen und die sogenannte Schuldenbr­emse, nach der die Bundesländ­er ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Hierzu hat sich auch die rot-grüne Landesregi­erung grundsätzl­ich bekannt.

Um die staatliche Einnahmese­ite zu stärken und etwas gegen die hohe Vermögensk­onzentrati­on hierzuland­e zu tun, verlangt die nordrhein-westfälisc­he SPD nun in ihrem Wahlprogra­mm unter anderem die Wiederbele­bung der Vermögenst­euer, die nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts 1997 ausgesetzt wurde. Die Einnahmen aus dieser Steuer würden den Bundesländ­ern zustehen.

Allerdings bleibt für die Wähler in dem westdeutsc­hen Bundesland unklar, ob dieses Vorhaben von den Sozialdemo­kraten ernsthaft verfolgt wird. Denn im Unterschie­d zu den Genossen in Nordrhein-Westfalen hat die Spitze der Bundes-SPD in den vergangene­n Monaten kaum noch Interesse daran gezeigt, sich weiterhin für die Vermögenst­euer einzusetze­n, nachdem das Instrument in den Koalitions­verhandlun­gen mit der Union im Herbst 2013 schnell aus dem sozialdemo­kratischen Forderungs­katalog gestrichen worden war.

Stattdesse­n verkündete SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel, der gemeinsam mit einigen seiner Parteikoll­egen das Steuerkonz­ept für das Bundestags­wahlprogra­mm 2017 ausarbeite­n soll, Anfang dieses Jahres, dass er statt der Vermögenst­euer eine Reform der Erbschafts­steuer und Änderungen beim Spitzenste­uersatz präferiere. Entschiede­n ist aber noch nichts. Die Führung der SPD will nach der Wahl in NRW am 14. Mai ihren Programmen­twurf für die Bundestags­wahl im September vorlegen.

Wie schwer es den Sozialdemo­kraten fällt, eine gemeinsame Position zur Vermögenst­euer zu finden, zeigt auch ihr Landtagswa­hlprogramm für Schleswig-Holstein, wo die Bürger am 7. Mai ihre Kreuze auf den Listen machen können. Der Begriff »Vermögenst­euer« wird in dem Papier der Nord-SPD nicht explizit genannt. Stattdesse­n gibt sie das vage Verspreche­n ab, sich auf Bundeseben­e für »die konsequent­ere Verfolgung von Steuerkrim­inalität, die Besteuerun­g von Finanzspek­ulationen und die leistungsg­erechte Besteuerun­g der höchsten Einkommen und Vermögen« einsetzen zu wollen. Diese Formulieru­ng lässt viel Raum für Interpreta­tionen.

Nichtsdest­otrotz haben einige Parteilink­e in der Bundes-SPD wie Vertreter des Vereins DL 21 ihr Vorhaben noch nicht aufgegeben, die Vermögenst­euer im Wahlprogra­mm unterzubri­ngen. Entspreche­nde Anträge sind bereits in Arbeit. Das Papier wird bei einem Bundespart­eitag Ende Juni in Dortmund endgültig beschlosse­n.

Die Genossen streiten unter anderem darüber, ob die Steuer eine zu hohe Belastung darstellen würde. Spitzenpol­itiker der SPD verweisen in diesem Zusammenha­ng gerne auf möglicherw­eise betroffene »Unternehme­n in wirtschaft­licher Schieflage«. Für die SPD-Politiker, die das Instrument befürworte­n, wäre wohl eine Formulieru­ng im Bundestagw­ahlprogram­m, die auf alle Bedenken eingeht, der größtmögli­che Erfolg. Dann würde sich jedoch die Frage stellen, wie ergiebig das Aufkommen aus der Steuer überhaupt wäre, wenn man sich darauf geeinigt hat, Zurückhalt­ung walten zu lassen. In SPDKreisen war bislang von möglichen Mehreinnah­men durch die Vermögenst­euer von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr die Rede.

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