Der Vermögensfreibetrag wird erhöht
Was ändert sich ab 1. April 2017?
Ab 1. April 2017 sind etliche neue Gesetze und weitere Änderungen in Kraft getreten. Das Wichtigste ist nachfolgend zusammengefasst.
Neuer 50-Euro-Schein: Seit dem 4. April ist neuer 50-EuroSchein in Umlauf. Er hat ähnliche Sicherheitsmerkmale wie der neue 20er und soll deshalb fälschungssicherer sein. Leiharbeit: Ab 1. April gilt ein neues Gesetz zur Leiharbeit. Damit wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Danach müssen Leiharbeitnehmer übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Schon nach spätestens neun Monaten müssen die Leiharbeiter ähnlich viel verdienen wie vergleichbare Beschäftigte im Betrieb. Leiharbeiter dürfen während eines Streiks nicht mehr eingesetzt werden, um Tätigkeiten der Angestellten zu übernehmen. Vermögensfreibetrag: Ab 1. April wird der Vermögensfrei- betrag beim Bezug von Sozialhilfe von 2600 auf 5000 Euro angehoben. Auch für Ehepartner von Sozialhilfeempfängern steigt die Verschonungsgrenze dann auf 5000 Euro. Bei minderjährigen Sozialhilfeempfängern gilt das gleiche wie für die Eltern. Hat der Sozialhilfeempfänger Kinder oder Eltern, die er unterhält, steigt der Freibetrag für jede Person um 500 Euro. Der höhere Freibetrag gilt auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung benötigten, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige. Zusatzbeitrag: Die Kaufmännische Krankenkasse erhöht zum 1. April ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 1,5 Prozent. Vorschriften für Heizungen: Ab 1. April müssen neue Heizungen, die mit Pellets, Scheitholz oder anderen festen Brennstoffen heizen, die Effizienz- und Abgasvorgaben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Das betrifft Kessel und Ver- bundanlagen mit einer Wärmeleistung bis 500 Kilowatt. Bei einer Wärmeleistung bis zu 70 Kilowatt brauchen die Heizanlagen ein Effizienzlabel, dass die Klassen A+++ bis G ausweist. Video-Sprechstunde: Ärzte können künftig Video-Sprechstunden, die besonders im ländlichen Raum ein alternativer Weg für die Arztkonsultationen sind, abrechnen. Für VideoSprechstunden zur Nachsorge sowie Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte ab 1. April eigene Abrechnungspositionen.
Der Bundesrat hat am 31. März folgende Beschlüsse gefasst: Pkw-Maut: Die Einführung der sogenannten Infrastrukturabgabe für die Nutzung der Bundesautobahnen soll 2019 erfolgen. Dafür werden Inländer bei der Kfz-Steuer entlastet.
Lärm auf Sportplätzen: Auf Sportplätzen soll künftig ein höherer Geräuschpegel erlaubt sein. Die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die an Sonn- und Feierta- gen zwischen 13 und 15 Uhr geltenden Ruhezeiten werden dafür um fünf Dezibel erhöht. Arzneimittel: Ärzte sollen künftig besser über den Nutzen von Arzneimitteln informiert werden, damit auch Patienten davon profitieren können. Bauherren: Ein neue Gesetz legt fest, dass private Bauherren gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Ausführung ihres Objekts einseitig anordnen können. Klarer geregelt wird das Kündigungsund Widerrufsrecht. Handwerker können bei Mängeln am Baumaterial vom Händler, von dem sie das Material bezogen haben, neben Ersatz auch die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau verlangen. Erfassung von Autokennzeichen: Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ihre KfzKennzeichen an den deutschen Grenzen künftig automatisch erfasst werden. Damit soll die Fahndung bei »besonderen Gefahrenlagen« und bei Strafverfolgung verbessert werden. joh