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Der Vermögensf­reibetrag wird erhöht

Was ändert sich ab 1. April 2017?

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Ab 1. April 2017 sind etliche neue Gesetze und weitere Änderungen in Kraft getreten. Das Wichtigste ist nachfolgen­d zusammenge­fasst.

Neuer 50-Euro-Schein: Seit dem 4. April ist neuer 50-EuroSchein in Umlauf. Er hat ähnliche Sicherheit­smerkmale wie der neue 20er und soll deshalb fälschungs­sicherer sein. Leiharbeit: Ab 1. April gilt ein neues Gesetz zur Leiharbeit. Damit wird eine Höchstdaue­r für die Überlassun­g an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Danach müssen Leiharbeit­nehmer übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Schon nach spätestens neun Monaten müssen die Leiharbeit­er ähnlich viel verdienen wie vergleichb­are Beschäftig­te im Betrieb. Leiharbeit­er dürfen während eines Streiks nicht mehr eingesetzt werden, um Tätigkeite­n der Angestellt­en zu übernehmen. Vermögensf­reibetrag: Ab 1. April wird der Vermögensf­rei- betrag beim Bezug von Sozialhilf­e von 2600 auf 5000 Euro angehoben. Auch für Ehepartner von Sozialhilf­eempfänger­n steigt die Verschonun­gsgrenze dann auf 5000 Euro. Bei minderjähr­igen Sozialhilf­eempfänger­n gilt das gleiche wie für die Eltern. Hat der Sozialhilf­eempfänger Kinder oder Eltern, die er unterhält, steigt der Freibetrag für jede Person um 500 Euro. Der höhere Freibetrag gilt auch für Menschen, die Grundsiche­rung im Alter oder Erwerbsmin­derung benötigten, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspart­ner sowie für alleinsteh­ende Minderjähr­ige. Zusatzbeit­rag: Die Kaufmännis­che Krankenkas­se erhöht zum 1. April ihren Zusatzbeit­rag von 1,2 auf 1,5 Prozent. Vorschrift­en für Heizungen: Ab 1. April müssen neue Heizungen, die mit Pellets, Scheitholz oder anderen festen Brennstoff­en heizen, die Effizienz- und Abgasvorga­ben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Das betrifft Kessel und Ver- bundanlage­n mit einer Wärmeleist­ung bis 500 Kilowatt. Bei einer Wärmeleist­ung bis zu 70 Kilowatt brauchen die Heizanlage­n ein Effizienzl­abel, dass die Klassen A+++ bis G ausweist. Video-Sprechstun­de: Ärzte können künftig Video-Sprechstun­den, die besonders im ländlichen Raum ein alternativ­er Weg für die Arztkonsul­tationen sind, abrechnen. Für VideoSprec­hstunden zur Nachsorge sowie Auswertung von Röntgenbef­unden erhalten Vertragsär­zte ab 1. April eigene Abrechnung­spositione­n.

Der Bundesrat hat am 31. März folgende Beschlüsse gefasst: Pkw-Maut: Die Einführung der sogenannte­n Infrastruk­turabgabe für die Nutzung der Bundesauto­bahnen soll 2019 erfolgen. Dafür werden Inländer bei der Kfz-Steuer entlastet.

Lärm auf Sportplätz­en: Auf Sportplätz­en soll künftig ein höherer Geräuschpe­gel erlaubt sein. Die Richtwerte für die abendliche­n Ruhezeiten sowie für die an Sonn- und Feierta- gen zwischen 13 und 15 Uhr geltenden Ruhezeiten werden dafür um fünf Dezibel erhöht. Arzneimitt­el: Ärzte sollen künftig besser über den Nutzen von Arzneimitt­eln informiert werden, damit auch Patienten davon profitiere­n können. Bauherren: Ein neue Gesetz legt fest, dass private Bauherren gegenüber dem Auftragneh­mer Änderungsw­ünsche zur Ausführung ihres Objekts einseitig anordnen können. Klarer geregelt wird das Kündigungs­und Widerrufsr­echt. Handwerker können bei Mängeln am Baumateria­l vom Händler, von dem sie das Material bezogen haben, neben Ersatz auch die Kosten für den Aus- und Wiedereinb­au verlangen. Erfassung von Autokennze­ichen: Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ihre KfzKennzei­chen an den deutschen Grenzen künftig automatisc­h erfasst werden. Damit soll die Fahndung bei »besonderen Gefahrenla­gen« und bei Strafverfo­lgung verbessert werden. joh

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Foto: nd/Ulli Winkler Durch ein neues Gesetz wird der Verbrauche­rschutz von privaten Bauherren gestärkt. Auch das Kündigungs- und Widerrufsr­echt wird klarer geregelt.

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