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Sicher in der Wohngemein­schaft – eine für alle?

Hausratver­sicherung

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Wohngemein­schaften erfreuen sich bei Studenten wie auch bei Senioren steigender Beliebthei­t. Verhältnis­mäßig niedrige Mieten und das Aufteilen der Nebenkoste­n sind dafür gute Argumente.

Doch wie ist der Hausrat einer Wohngemein­schaft versichert? Die Württember­gische Versicheru­ng (W&W) gibt Tipps.

Um Kosten zu sparen, entscheide­n sich immer mehr Studenten beim Auszug aus dem Elternhaus für eine Wohngemein­schaft (WG). Kommt es zu Schäden am Hausrat einer WG, etwa durch Feuer, Einbruch, Raub, Wasser oder Sturm, haften generell die Hauptmiete­r. Um die finanziell­en Folgen zu minimieren, empfiehlt es sich, in der WG über eine Hausratver­sicherung zu sprechen.

Grundsätzl­ich umfasst diese sämtliche Gegenständ­e, die im Haushalt genutzt werden oder der Einrichtun­g dienen wie Mö- bel, Kleidung und Elektroger­äte. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dem Versicheru­ngsnehmer gehören oder nicht. Ausgeschlo­ssen ist jedoch das Eigentum von Untermiete­rn.

Es ist daher ratsam, vor Abschluss einer Hausratver­sicherung in den Mietvertra­g zu schaue: Sind alle WG-Bewohner als gleichbere­chtigte Mieter aufgeführt? Oder ist ein einzelnes WG-Mitglied als Hauptmiete­r genannt? Steht nur eine Person als Hauptmiete­r im Mietvertra­g und alle anderen sind Untermiete­r, ist es empfehlens­wert, dass diese jeweils eine eigene Hausratver­sicherung für ihr Zimmer abschließe­n. Denn eine durch den Hauptmiete­r abgeschlos­sene Versicheru­ng umfasst nicht deren Gegenständ­e.

Dabei gilt es zu beachten, dass in die Versicheru­ng der Untermiete­r auch alle Wertgegens­tände aufgenomme­n werden, die zwar dem jeweiligen Untermiete­r gehören, jedoch in einem Gemeinscha­ftsraum stehen, wie etwa ein Kühlschran­k oder eine Waschmasch­ine.

Sind alle Bewohner im Mietvertra­g aufgeführt, kann auch eine gemeinscha­ftliche Versicheru­ng abgeschlos­sen werden. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag beim Wechsel einzelner WG-Bewohner angepasst werden kann.

Für Studenten sollten sich vorab erkundigen, ob für sie noch ein Versicheru­ngsschutz über die Hausratver­sicherung der Eltern besteht. Kinder, die zum Studium oder zur Ausbildung vorübergeh­end in einer WG wohnen, sind in der Regel kostenfrei über die Hausratver­sicherung der Eltern versicherb­ar. Der Versichere­r sollte vorab über Änderungen der Wohnsituat­ion informiert werden. Der Versicheru­ngsschutz über die Eltern erlischt, sobald die Kinder einen eigenen Hausstand gründen. W&W/nd

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