Das Rentenrecht ist absolut absurd
Zu »Westadresse soll Ostrente verhindern«, 10.4., S.1
Das Bemühen des Bundestages, seinen Angestellten, die das Pech haben, an einem Arbeitsplatz im Osten tätig zu sein, trotzdem eine Westaltersrente zu verschaffen, ist menschlich lobenswert. Aber die Rentenüberleitungsgesetzgebung sieht nun einmal vor, dass jemand, der sein Geld östlich der Mauer verdient hat, nicht den gleichen Rentenanspruch erwerben kann wie jemand, der auf der anderen Seite der Mauer gearbeitet hat.
Das ist absolut absurd. Und seit Einführung dieser Gesetze sind sie schon vielfach kritisiert worden, zum Beispiel von der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde (GBM), einer NGO, deren Stimme wegen ihrer hohen Sozialkompetenz national und interna- tional gehört wird. Auch die Bundeskanzlerin versprach auf dem gesamtdeutschen Seniorengipfel 2009, diese Regelung, die soziale Menschenrechte verletzt, bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode abzuschaffen und die Rentenwerte in Ost und West anzugleichen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO zeigte sich 2011 (und das nicht zum ersten Mal) betroffen über die Diskriminierung zwischen Ostdeutschen und Westdeutschen im Bereich von sozialen Rechten. Gewerkschaften und die Bundestagsfraktion der LINKEN fordern ebenfalls seit vielen Jahren eine Veränderung dieses Zustandes – vergeblich.
Nun wird uns die Beseitigung der seit Anfang der 90er Jahre andauernden Ungerechtigkeit im Jahre 2025 in Aussicht gestellt, als großzügige Wohltat. Nur schade, dass sich die meisten derer, die seit 1990 von dieser Willkür betroffenen waren, nicht mehr über die Abschaffung dieser Absurdität freuen können. Sie sind bis dahin längst verstorben. Harald Nestler, Berlin