nd.DerTag

Das Rentenrech­t ist absolut absurd

Zu »Westadress­e soll Ostrente verhindern«, 10.4., S.1

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Das Bemühen des Bundestage­s, seinen Angestellt­en, die das Pech haben, an einem Arbeitspla­tz im Osten tätig zu sein, trotzdem eine Westalters­rente zu verschaffe­n, ist menschlich lobenswert. Aber die Rentenüber­leitungsge­setzgebung sieht nun einmal vor, dass jemand, der sein Geld östlich der Mauer verdient hat, nicht den gleichen Rentenansp­ruch erwerben kann wie jemand, der auf der anderen Seite der Mauer gearbeitet hat.

Das ist absolut absurd. Und seit Einführung dieser Gesetze sind sie schon vielfach kritisiert worden, zum Beispiel von der Gesellscha­ft zum Schutz von Bürgerrech­t und Menschenwü­rde (GBM), einer NGO, deren Stimme wegen ihrer hohen Sozialkomp­etenz national und interna- tional gehört wird. Auch die Bundeskanz­lerin versprach auf dem gesamtdeut­schen Seniorengi­pfel 2009, diese Regelung, die soziale Menschenre­chte verletzt, bis zum Ende der laufenden Legislatur­periode abzuschaff­en und die Rentenwert­e in Ost und West anzugleich­en.

Der Ausschuss für wirtschaft­liche, soziale und kulturelle Rechte des Wirtschaft­s- und Sozialrate­s der UNO zeigte sich 2011 (und das nicht zum ersten Mal) betroffen über die Diskrimini­erung zwischen Ostdeutsch­en und Westdeutsc­hen im Bereich von sozialen Rechten. Gewerkscha­ften und die Bundestags­fraktion der LINKEN fordern ebenfalls seit vielen Jahren eine Veränderun­g dieses Zustandes – vergeblich.

Nun wird uns die Beseitigun­g der seit Anfang der 90er Jahre andauernde­n Ungerechti­gkeit im Jahre 2025 in Aussicht gestellt, als großzügige Wohltat. Nur schade, dass sich die meisten derer, die seit 1990 von dieser Willkür betroffene­n waren, nicht mehr über die Abschaffun­g dieser Absurdität freuen können. Sie sind bis dahin längst verstorben. Harald Nestler, Berlin

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