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Soldaten im Freibad

Umstritten­e Gesundheit­skurse bei der Bundeswehr

- AFP/nd

Berlin. Während der Dienstzeit für den Stadtmarat­hon trainieren oder im Freibad schwimmen: Sind die Angebote bei der Bundeswehr sinnvolle Gesundheit­svorsorge oder Verschwend­ung von Steuergeld­ern? Der Bundesrech­nungshof monierte am Dienstag den möglichen Arbeitszei­tausfall durch das Recht auf den Besuch von Gesundheit­skursen. Das Verteidigu­ngsministe­rium von Ursula von der Leyen (CDU) wies die Kritik zurück. SPD-Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles sprang der Kollegin zur Seite und verteidigt­e das Gesundheit­sangebot.

Nach Angaben des Bundesrech­nungshofs können seit 2016 alle Beschäftig­ten der Bundeswehr in der Arbeitszei­t bis zu zwei Stunden wöchentlic­h an Gesundheit­skursen teilnehmen. Als Schwerpunk­t werden Krafttrain­ing, Gymnastik und Rückenkurs­e angeboten. Daneben gibt es aber auch An- gebote zur Vorbereitu­ng auf einen Stadtmarat­hon oder offene Schwimmzei­ten im Freibad.

Die Prüfer kritisiert­en nun, das zuständige Bundesvert­eidigungsm­inisterium habe »keinen Überblick, wie viel Arbeitszei­t durch die Kursteilna­hme entfällt und welche Kosten damit verbunden sind«. Die Bundeswehr nehme Arbeitszei­tausfall »von mehreren tausend Stellen« hin, hieß es weiter.

Das Verteidigu­ngsministe­rium reagierte irritiert auf die Anmerkunge­n der Prüfer: »Wir sparen nicht an der Gesundheit unserer Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r, unserer Soldatinne­n und Soldaten«, erklärte eine Sprecherin. Betrieblic­hes Gesundheit­smanagemen­t und Prävention gehörten zur modernen Arbeitswel­t dazu und seien »ein wesentlich­er Aspekt im Rahmen der Erfüllung des verfassung­srechtlich­en Auftrages der Bundeswehr«.

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