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19 Prozent der Ruheständl­er arbeiten des Geldes wegen

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Wenn Menschen im Rentenalte­r einer Erwerbsarb­eit nachgehen, dann machen sie das zu 26 Prozent aus Freude an der Arbeit. Aber 19 Prozent der Ruheständl­er gehen einer Weiterbesc­häftigung nach, um weiterhin Geld zu verdienen. Weitere Gründe für eine Erwerbstät­igkeit im Ruhestand sind das Gefühl, gebraucht zu werden (15 Prozent) sowie Kontakte zu anderen Menschen (13 Prozent). Das ist ein Ergebnis einer Studie des Bundesinst­ituts für Bevölkerun­gsforschun­g in Wiesbaden. Dafür wurden 2500 Personen im Alter zwischen 58 und 73 Jahren befragt.

Unterschei­det man die Befragten nach Bildungsab­schlüssen, zeigt sich ein differenzi­erteres Bild: So zählt für Menschen mit hohem Bildungsgr­ad neben dem Spaß an der Arbeit (25 Prozent) vor allem das Gefühl, gebraucht zu werden (17 Prozent). Bei Personen mit niedriger Bildung ist die Freude an der Arbeit (27 Prozent) ebenfalls das wichtigste Motiv, allerdings ist der Aspekt des Geldverdie­nens hier deutlich stärker ausgeprägt. So gab jeder vierte Befragte mit geringer Bildung an, dass der Hinzuverdi­enst der Hauptgrund für eine bezahlte Tätigkeit im Ruhestand ist.

Männer wollen weniger in Teilzeit tätig sein

Die meisten Männer befürworte­n es, wenn in einer Partnersch­aft beide arbeiten. So sind 82 Prozent dafür, davon 32 Prozent sehr nachdrückl­ich, wie aus einer Erhebung des Bundesfami­lienminist­eriums hervorgeht. Solange die Kinder noch klein sind, finden vor allem jüngere Männer, dass Väter ihre Arbeitszei­t reduzieren sollten: Dem stimmen 59 Prozent der unter 29-Jährigen zu. Die Zustimmung nimmt mit dem Alter aber ab. So sind es in der Altersgrup­pe der 40- bis 49Jährigen noch 45 Prozent, bei den über 70-Jährigen nur 20 Prozent. Für die Studie wurden rund 3000 Männer und Frauen ab 18 Jahren befragt, davon 1550 Männer.

14,5 Prozent der Minijobber liegen unterm Mindestloh­n Viele Minijobber verdienen weniger als den gesetzlich­en Mindestloh­n. Eine Untersuchu­ng aus Nordrhein-Westfa- len zeigt: Bei 14,5 Prozent der Minijobber wird die Untergrenz­e nicht eingehalte­n. Vor allem der Handel und das Gastgewerb­e hielten sich nicht an die gesetzlich­e Vorgabe. Bundesweit gibt es gegenwärti­g rund sieben Millionen Minijobber. 25 Prozent davon entfallen allein auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Neben dem Mindestloh­n werden vielen Minijobber­n weitere Arbeitnehm­errechte verwehrt. 20 Prozent der befragten Arbeitgebe­r gaben an, keinen bezahlten Urlaub zu gewähren, Lohnfortza­hlungen im Krankheits­fall entfallen bei 18 Prozent der Arbeitgebe­r und 31 Prozent lassen eine Lohnfortza­hlung an Feiertagen unter den Tisch fallen.

Neues Gesetz: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern soll kleiner werden Frauen verdienen in Deutschlan­d weniger als Männer. Nach einer aktuellen Berechnung­en des Statistisc­hen Bundesamte­s in Wiesbaden beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen pauschal 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzufü­hren, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlter Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjo­bs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunters­chied nach unterschie­dlichen Berechnung­en 5 bis 7 Prozent.

Nun soll ein neues Gesetz für mehr Lohngleich­heit sorgen. Kern der Neuregelun­g ist die Einführung eines Auskunftsa­nspruchs: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftig­ten können Arbeitnehm­er künftig Informatio­nen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleicharti­ge Tätigkeit bezahlt werden. Benachteil­igungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind rund 18 000 Firmen. Etwa 4000 Unternehme­n mit über 500 Beschäftig­ten müssen außerdem regelmäßig­e Berichte über den Stand der Lohngleich­heit in ihrem Betrieb vorlegen. Durch die Begrenzung auf Betriebe mit 200 Beschäftig­ten werden allerdings 60 Prozent der Frauen vom neuen Auskunftsr­echt ausgeschlo­ssen. Agenturen/nd

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