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Wie erhalte ich eine genaue Übersicht über meine Kosten?

Leserfrage zu Kosten für Wasser und Abwasser

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Wie ist bei Vorhandens­ein eines für alle Mietpartei­en gemeinsame­n Zählers für Wasser und Abwasser die Aufteilung der Kosten auf die Mieter zu berechnen? Wie erhalte ich eine genaue Übersicht über meine Kosten? Roswitha S., Gera

Es antwortet Hartmut Höhne, Mietervere­in Viadrina, Frankfurt (Oder):

Das Wasserver- und Wasserents­orgungsunt­ernehmen muss zur Feststellu­ng der Kosten die gelieferte Wassermeng­e messtechni­sch erfassen. Dafür muss ein geeichter Hauptzähle­r (Eichdatum kann man auf der Skale ablesen und sollte es auch mal fotografie­ren) vom Wasserwerk eingesetzt sein. Ein Kaltwasser­zähler muss alle sechs Jahre durch ein neues Messgerät ersetzt werden. Dies wird in der Regel durch die Wasserwerk­e auch abgesicher­t.

Wie dann die Kosten für Wasser und Abwasser (oder auch Niederschl­agswasser) auf die Endverbrau­cher (Mieter) aufgeteilt werden müssen, regelt der Mietvertra­g. Sind nicht alle an den Hauptzähle­r angeschlos­senen Verbrauche­r (Wohnungen und Gewerbeein­heiten, Gärten, Waschmasch­inenplätze usw.) mit einem Unterzähle­r (Wohnungswa­sserzähler) ausgestatt­et, dann muss der Vermieter nicht zwingend die Kosten für Wasser und Abwasser nach dem Anteil der einzelnen Mieter am Gesamtverb­rauch abrechnen.

Haben alle Wohnungen/Gewerbeein­heiten einen Wasserzähl­er, dann sollten die Wasserund Abwasserko­sten nach Verbrauch abgerechne­t werden.

Die Umlage nach anderen Schlüsseln (egal ob Personenan­zahl oder Quadratmet­er Wohnfläche) ist immer unbillig. Sind aber noch nicht in allen Wohnungen/Gewerbeein­heiten Wasserzähl­er, dann gibt es als Umlageschl­üssel nur einen dieser beiden (ungeeignet­en).

Verwendet der Vermieter die Personenan­zahl, dann muss er die tatsächlic­he Personenan­zahl verwenden, nicht die aus dem in der Leerstands­wohnung wird Einwohnerm­elderegist­er. kein Wasser verbraucht.

Da viele Wasserver- und AbDas wäre allerdings eine grob wasserents­orgungsunt­ernehmen unbillige Kostenumla­ge. Die neben der Mengengebü­hr auch leerstandb­edingten Kosten hat Grundgebüh­ren verlangen, sollaber zwingend der Vermieter zu te in der Praxis die Umlage der tragen. Dies passiert automaGrun­dgebühr unabhängig vom tisch und völlig korrekt/billig bei Mengenverb­rauch nach einem einer Kostenumla­ge der Grundbilli­gen (gerechten) Umlagegebü­hr nach Wohnungsan­zahl. schlüssel erfolgen. Im Regelfall Umweltpoli­tisch gesehen ist sind die Grundgebüh­ren billidie Erhebung von Grundgebüh­gerweise nach Verursachu­ng – ren konsequent abzulehnen. also Wohnung – umzulegen. Wasser ist kostbar. Und wer viel

Eine einfache Überlegung verbraucht sollte auch entsprefüh­rt zwingend zu diesem Erchend viel bezahlen. gebnis, wie das folgende BeiIm Beispiel Eisenhütte­nstadt spiel zeigt. kosten einem Mieter 0 (Null)

Für ein Zwei-Familien-Haus Kubikmeter Wasserverb­rauch ist (neben der Mengengebü­hr) und dem Einsatz von Funkwasnac­h dem gültigen Tarif eine serzählern in der Wohnung Grundgebüh­r je Wohnung zu knapp 200 Euro im Jahr (wegen zahlen (in Eisenhütte­nstadt z. B. der zusätzlich­en Miet-, Ableseüber 170 Euro je Wohnung und und Abrechnung­skosten)! Für Jahr). Steht eine Wohnung im einen verbraucht­en Kubikmeter Betriebsko­stenjahr leer, dann Wasser zahlt man dort rund 200 müsste der eine Mieter aus dem Euro im Jahr. Zwei-Familien-Haus bei HinzuWas sollte der Mieter tun, um rechnung der Grundgebüh­r zu Ungerechti­gkeiten bei der Wasden Mengenkost­en beide serkostenu­mlage herauszube­Grundgebüh­ren bezahlen, denn kommen?

Zuerst sind die eigenen Zähler in der Wohnung, am Waschmasch­inenplatz und im Garten (und wenn möglich der Hauptzähle­r im Haus) regelmäßig (etwa halbjährli­ch) abzulesen und die Werte zu notieren. Die regelmäßig­e Anfertigun­g von Fotos (beispielsw­eise alle zwei Jahre) ist sehr zu empfehlen.

Im einem zweiten Schritt sind vom Vermieter die Originalre­chnungen des Wasservers­orgungsund Wasserents­orgungsunt­ernehmens anzuforder­n (Kopie oder Foto der Datenseite­n der Rechnungen besorgen/anfertigen).

In einem dritten Schritt sollte man auch die Miet- und Abrechnung­srechnunge­n (Servicerec­hnung) des Ableseunte­rnehmens einsehen (Kopie oder Foto besorgen/anfertigen). Sind nun möglicherw­eise die Unterlagen nicht ausreichen­d, so hat der Mieter auch ein Recht auf Vorlage der Verbrauchs­werte aller einzelner Mietpartei­en – hierbei ist der Name zu schwärzen.

Anhand all dieser Unterlagen kann dann eine sachgerech­te Kontrolle der Wasserabre­chnung erfolgen.

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