Wie erhalte ich eine genaue Übersicht über meine Kosten?
Leserfrage zu Kosten für Wasser und Abwasser
Wie ist bei Vorhandensein eines für alle Mietparteien gemeinsamen Zählers für Wasser und Abwasser die Aufteilung der Kosten auf die Mieter zu berechnen? Wie erhalte ich eine genaue Übersicht über meine Kosten? Roswitha S., Gera
Es antwortet Hartmut Höhne, Mieterverein Viadrina, Frankfurt (Oder):
Das Wasserver- und Wasserentsorgungsunternehmen muss zur Feststellung der Kosten die gelieferte Wassermenge messtechnisch erfassen. Dafür muss ein geeichter Hauptzähler (Eichdatum kann man auf der Skale ablesen und sollte es auch mal fotografieren) vom Wasserwerk eingesetzt sein. Ein Kaltwasserzähler muss alle sechs Jahre durch ein neues Messgerät ersetzt werden. Dies wird in der Regel durch die Wasserwerke auch abgesichert.
Wie dann die Kosten für Wasser und Abwasser (oder auch Niederschlagswasser) auf die Endverbraucher (Mieter) aufgeteilt werden müssen, regelt der Mietvertrag. Sind nicht alle an den Hauptzähler angeschlossenen Verbraucher (Wohnungen und Gewerbeeinheiten, Gärten, Waschmaschinenplätze usw.) mit einem Unterzähler (Wohnungswasserzähler) ausgestattet, dann muss der Vermieter nicht zwingend die Kosten für Wasser und Abwasser nach dem Anteil der einzelnen Mieter am Gesamtverbrauch abrechnen.
Haben alle Wohnungen/Gewerbeeinheiten einen Wasserzähler, dann sollten die Wasserund Abwasserkosten nach Verbrauch abgerechnet werden.
Die Umlage nach anderen Schlüsseln (egal ob Personenanzahl oder Quadratmeter Wohnfläche) ist immer unbillig. Sind aber noch nicht in allen Wohnungen/Gewerbeeinheiten Wasserzähler, dann gibt es als Umlageschlüssel nur einen dieser beiden (ungeeigneten).
Verwendet der Vermieter die Personenanzahl, dann muss er die tatsächliche Personenanzahl verwenden, nicht die aus dem in der Leerstandswohnung wird Einwohnermelderegister. kein Wasser verbraucht.
Da viele Wasserver- und AbDas wäre allerdings eine grob wasserentsorgungsunternehmen unbillige Kostenumlage. Die neben der Mengengebühr auch leerstandbedingten Kosten hat Grundgebühren verlangen, sollaber zwingend der Vermieter zu te in der Praxis die Umlage der tragen. Dies passiert automaGrundgebühr unabhängig vom tisch und völlig korrekt/billig bei Mengenverbrauch nach einem einer Kostenumlage der Grundbilligen (gerechten) Umlagegebühr nach Wohnungsanzahl. schlüssel erfolgen. Im Regelfall Umweltpolitisch gesehen ist sind die Grundgebühren billidie Erhebung von Grundgebühgerweise nach Verursachung – ren konsequent abzulehnen. also Wohnung – umzulegen. Wasser ist kostbar. Und wer viel
Eine einfache Überlegung verbraucht sollte auch entspreführt zwingend zu diesem Erchend viel bezahlen. gebnis, wie das folgende BeiIm Beispiel Eisenhüttenstadt spiel zeigt. kosten einem Mieter 0 (Null)
Für ein Zwei-Familien-Haus Kubikmeter Wasserverbrauch ist (neben der Mengengebühr) und dem Einsatz von Funkwasnach dem gültigen Tarif eine serzählern in der Wohnung Grundgebühr je Wohnung zu knapp 200 Euro im Jahr (wegen zahlen (in Eisenhüttenstadt z. B. der zusätzlichen Miet-, Ableseüber 170 Euro je Wohnung und und Abrechnungskosten)! Für Jahr). Steht eine Wohnung im einen verbrauchten Kubikmeter Betriebskostenjahr leer, dann Wasser zahlt man dort rund 200 müsste der eine Mieter aus dem Euro im Jahr. Zwei-Familien-Haus bei HinzuWas sollte der Mieter tun, um rechnung der Grundgebühr zu Ungerechtigkeiten bei der Wasden Mengenkosten beide serkostenumlage herauszubeGrundgebühren bezahlen, denn kommen?
Zuerst sind die eigenen Zähler in der Wohnung, am Waschmaschinenplatz und im Garten (und wenn möglich der Hauptzähler im Haus) regelmäßig (etwa halbjährlich) abzulesen und die Werte zu notieren. Die regelmäßige Anfertigung von Fotos (beispielsweise alle zwei Jahre) ist sehr zu empfehlen.
Im einem zweiten Schritt sind vom Vermieter die Originalrechnungen des Wasserversorgungsund Wasserentsorgungsunternehmens anzufordern (Kopie oder Foto der Datenseiten der Rechnungen besorgen/anfertigen).
In einem dritten Schritt sollte man auch die Miet- und Abrechnungsrechnungen (Servicerechnung) des Ableseunternehmens einsehen (Kopie oder Foto besorgen/anfertigen). Sind nun möglicherweise die Unterlagen nicht ausreichend, so hat der Mieter auch ein Recht auf Vorlage der Verbrauchswerte aller einzelner Mietparteien – hierbei ist der Name zu schwärzen.
Anhand all dieser Unterlagen kann dann eine sachgerechte Kontrolle der Wasserabrechnung erfolgen.