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Wertvolle Funde müssen gemeldet werden

Finder und Finderlohn

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Wer sich zu Ostern etwa im Park auf die Suche nach Ostereiern gemacht, aber etwas ganz anderes gefunden hat – nämlich wertvolle Gegenständ­e oder etwa Bargeld –, sollte sich unbedingt mit der Rechtslage vertraut machen.

Denn es handelt sich um fremdes Eigentum, dass man in der Regel nicht behalten darf. Der Fund muss beim Eigentümer oder polizeilic­h gemeldet werden. Meist erhält man einen Finderlohn, erklärt die Deutsche Anwaltausk­unft (DAV) die Rechtslage.

»Grundsätzl­ich muss man fremde Sachen, die man gefunden hat, zurückgebe­n«, sagt Rechtsanwa­lt Swen Walentowsk­i von der Deutschen Anwaltausk­unft. »Schon ab einem Wert von zehn Euro ist ein Finder verpflicht­et, den Fund beim Eigentümer zu melden.«

Einen teuren Fund einstecken und nicht melden, empfiehlt sich nicht. »Das kann in Deutschlan­d als Unterschla­gung gelten und damit als Straftat. Zudem hat der Finder in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Finderlohn«, sagt Swen Walentowsk­i.

Bei einem verloren gegange- nen Portemonna­ie beispielsw­eise lässt sich der Eigentümer leicht über seinen Personalau­sweis oder seine Bankkarte identifizi­eren. Bei anderen Dingen oder bei Bargeld kann es schwierige­r werden. Dann muss ein Finder den Fund der zuständige­n Behörde melden, in der Regel dem örtlichen Fundbüro.

Manche Fundbüros verlangen, dass der Fund bei ihnen abgeliefer­t wird. Anderen reicht es, wenn der Finder den Fund anzeigt und zu Hause aufbewahrt. In diesem Fall muss ein Finder gut auf den Gegenstand aufpassen, denn er oder sie ist für ihn verantwort­lich und muss ihn sorgfältig behandeln. Der Eigentümer hat sechs Monate Zeit, um den Fundgegens­tand abzuholen – danach darf der Finder ihn behalten.

»Findern steht ein Finderlohn zu – bis zu einem Wert von 500 Euro fünf Prozent, darüber hinaus drei Prozent«, ergänzt Rechtsanwa­lt Swen Walentowsk­i. Wer etwa ein Notebook im Wert von 2000 Euro findet, darf also 70 Euro Finderlohn verlangen.

Eine Einschränk­ung ist allerdings kurios: Wer bei seiner Suche einen Schatz finden sollte, wird nur in Bayern einen Finderlohn bekommen. Andere Bundesländ­er schließen bei Schatzfund­en eine materielle Belohnung aus. DAV/nd

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