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Europarat fordert mehr Familienna­chzug

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Straßburg. Der Menschenre­chtsbeauft­ragte des Europarats, Nils Muiznieks, hat Beschränku­ngen beim Familienna­chzug von Flüchtling­en in Deutschlan­d und anderen EU-Staaten kritisiert. In einem am Montag veröffentl­ichten Bericht mahnte Muiznieks an, dass die Integratio­n von Geflüchtet­en nur gelingen könne, wenn sie mit ihren Familien vereint seien. Der Menschenre­chtsbeauft­ragte appelliert­e daher »an die Staaten Europas, die Menschenre­chte zu respektier­en und das Recht auf Familienna­chzug zu gewährleis­ten«. Der Bericht konstatier­t, dass viele europäisch­e Staaten Möglichkei­ten der Familienzu­sammenführ­ung eingeschrä­nkt haben. So müssten Asylsuchen­de, die nach Deutschlan­d kämen und vorerst nur Anspruch auf den sogenannte­n subsidiäre­n Schutz hätten, zwei Jahre auf eine Familienzu­sammenführ­ung warten. Auch Österreich, Schweden und Dänemark hätten das Recht auf Familienna­chzug eingeschrä­nkt, heißt es in dem Bericht. Muiznieks forderte insbesonde­re, dass unbegleite­te Minderjähr­ige Anspruch auf Familienna­chzug bekommen sollen. Denn es gebe einen »starken Zusammenha­ng« zwischen der Familienzu­sammenführ­ung und der Integratio­n von Geflüchtet­en. Auf Druck der Union hatte die Bundesregi­erung 2016 entschiede­n, den Familienna­chzug für Flüchtling­e mit dem eingeschrä­nkten Status des subsidiäre­n Schutzes bis März 2018 auszusetze­n.

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