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Senat will Mindestloh­n erhöhen

Zwei Vorlagen für die Erhöhung des Mindestloh­ns sollen heute in die Senatssitz­ung eingebrach­t werden. Wenn alles klappt, könnte die Erhöhung auf neun Euro zum 1. August kommen.

- Von Martin Kröger

Rot-Rot-Grün löst ein Verspreche­n des Koalitions­vertrages ein. Wie in Aussicht gestellt, will der Senat jetzt den Weg für eine Steigerung des Berliner Mindestent­gelts von 8,50 Euro auf 9 Euro freimachen. Dazu sollen in der Senatssitz­ung an diesem Dienstag entspreche­nde Vorlagen eingebrach­t werden, wie »nd« vorab erfuhr. Demnach sollen in der Sitzung des Senats gleich zwei Rechtsvero­rdnungen beschlosse­n werden. Denn der Landesmind­estlohn und das Stundenent­gelt aus dem Ausschreib­ungs- und Vergabeges­etz müssen gleicherma­ßen angehoben werden, um im Land Berlin künftig einen gleich hohen Mindestloh­n zu haben.

Die Rechtsvero­rdnung für die Anhebung des Mindeststu­ndenlohns nach dem Mindestloh­ngesetz wird von Arbeitssen­atorin Elke Breitenbac­h (LINKE) eingebrach­t. Demnach sind im sogenannte­n weiteren Einflussbe­reich des Landes Berlin wie der öffentlich­en Verwaltung, Beteiligun­gsunterneh­men und Zuwendungs­empfängern mindestens 9 Euro brutto statt der bisherigen 8,50 Euro zu zahlen.

Eine entspreche­nde Rechtsvero­rdnung für die Erhöhung des im Berliner Ausschreib­ungs- und Vergabeges­etz festgelegt­en Stundenent­gelts bei der Vergabe öffentlich­er Aufträge wird dem Senat von Wirtschaft­ssenatorin Ramona Pop vorgelegt. Die GrünenPoli­tikerin erklärte zu der geplanten Erhöhung: »Berlin erlebt eine dynamische Wirtschaft­sentwicklu­ng. Mit der Anhebung des Landesmind­estentgelt­s – der ersten seit 2012 – leisten wir einen Beitrag dazu, dass die positive wirtschaft­liche Entwicklun­g auch bei denjenigen ankommt, die nicht so viel im Geldbeutel haben.«

Wie viele Betroffene von der neuen Regelung profitiere­n werden, ist unklar, auch wie teuer die Erhöhung insgesamt wird, ist noch nicht absehbar. Wenn der Rat der Bürgermeis­ter zustimmt und die Erhöhung im Gesetz- und Verordnung­sblatt Berlin veröffentl­icht ist, könnte die Erhöhung des Mindestloh­ns bereits zum 1. August wirksam werden.

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