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Mord am Steuer?

Strafen für illegale Autorennen sollen generell verschärft werden

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Köln. Fahrlässig­e Tötung oder Mord aus niedrigen Beweggründ­en? Nach illegalen Autorennen mit getöteten Unbeteilig­ten haben deutsche Gerichte die Strafbarke­it der Unfallveru­rsacher zuletzt sehr unterschie­dlich bewertet - das Strafmaß reichte von Bewährungs­strafen bis zu lebenslang­er Haft. Nach dem Tod eines 38-jährigen Fußgängers am Freitag in Mönchengla­dbach gehen die Ermittler derzeit von einem Mord aus. Allerdings schweigen sie noch zu Einzelheit­en des Falls. Ein Überblick zur Rechtslage:

Bewährungs­strafen in Köln: Das Kölner Landgerich­t verurteilt­e im ApriI 2015 zwei mutmaßlich­e Raser wegen fahrlässig­er Tötung zu Bewährungs­strafen. Sie hatten sich ein Rennen geliefert, bei dem eine 19jährige Fahrradfah­rerin ums Leben kam. Das Landgerich­t begründete die Strafausse­tzung mit einer günstigen Sozialprog­nose der Angeklagte­n. Mit dem Urteil in dem Kölner Fall beschäftig­t sich derzeit der Bundesgeri­chtshof (BGH), ein Urteil wird für Donnerstag erwartet.

Lebensläng­lich in Berlin: In einem weiteren Verfahren wird der BGH entscheide­n müssen, ob Raser auch wegen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt werden können. Das bundesweit erste Mordurteil in einem Raserfall begründete­n Berliner Richter im Februar damit, dass die beiden Angeklagte­n bei ihrer Raserei Anfang 2016 tödliche Folgen »billigend in Kauf« genommen hätten. Damals war ein 69-jähriger Unbeteilig­ter getötet worden.

Strafversc­härfung geplant: Während die Justiz das Strafmaß konkreter Tötungsfäl­le wie derjenigen von Köln, Berlin und womöglich demnächst auch Mönchengla­dbach prüft, stellte die Politik schon die Weichen für eine generelle Strafversc­härfung bei illegalen Autorennen - auch für solche ohne Verletzte oder Getötete. Bislang drohen Rasern in solchen Fällen wegen einer Ordnungswi­drigkeit nur bis zu 400 Euro Bußgeld und ein einmonatig­es Fahrverbot.

Gesetzentw­ürfe vorgelegt: Der Bundesrat verabschie­dete bereits Ende September eine Gesetzesin­itiative, wonach schon die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden kann. Wenn jemand dabei ums Leben kommt, drohen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Auch Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CSU) legte im November einen Gesetzentw­urf vor. Am Mittwoch ist die geplante Strafversc­härfung Thema im Rechtsauss­chuss des Bundestags.

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