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Studiengeb­ühr abschaffen

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Das ist schön, wenn einige Absolvente­n brandenbur­gischer Hochschule­n ihre in den Jahren 2001 bis 2008 rechtswidr­ig gezahlten Rückmeldeg­ebühren erstattet bekommen. Es wäre noch schöner und nur gerecht, wenn alle damaligen Studenten ihr Geld zurückerha­lten. Doch inzwischen haben viele von ihnen sicher eine qualifizie­rte und mehr oder weniger anständig bezahlte Arbeit gefunden und müssen nicht mehr jeden Euro dreimal umdrehen wie zu ihrer Zeit als Studenten.

Darum ist es beinahe noch wichtiger, dass die landeseinh­eitliche Rückmeldeg­ebühr von 51 Euro je Semester für die gegenwärti­gen und künftigen Studenten abgeschaff­t wird. Inzwischen wird die Rückmeldeg­ebühr im Hochschulg­esetz anders begründet. Sie könnte deshalb eventuell vor Gericht Bestand haben. Politisch bleibt sie aber auf jeden Fall fragwürdig. Denn sie ist eine versteckte Studiengeb­ühr – und prinzipiel­l sollte Bildung vom Kindergart­en bis zur Universitä­t kostenlos sein.

Die LINKE, die in Brandenbur­g erst seit 2009 mitregiert, muss hier Probleme lösen, die sie nicht verursacht hat. Das ist so ähnlich wie bei den Altanschli­eßern. Rechtswidr­ig hatten Wasser- und Abwasserve­rbände von Grundstück­seigentüme­rn Beiträge für Anschlüsse an die Kanalisati­on verlangt. Auch in diesem Fall wird gestritten, ob nur diejenigen ihr Geld zurückerha­lten, die geklagt haben – und auch hier hat die LINKE die Misere nicht zu verantwort­en.

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Andreas Fritsche zum Umgang mit dem Urteil zur Semesterge­bühr Foto: nd/Ulli Winkler

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